Mietminderung von 25%, weil Bad in schlechtem Zustand
(12.1.2021) Es war manches nicht in Ordnung in einer vermieteten Wohnung - insbesondere nicht im Sanitärbereich:
- Die Badewanne entsprach nicht einmal der mittleren Güteklasse,
- das Schlafzimmerfenster konnte nur mit erheblichem Kraftaufwand geöffnet und geschlossen werden,
- das Badezimmer war nicht angemessen gefliest,
- eine Seifenschale war scharfkantig abgebrochen und stellte deswegen eine Verletzungsgefahr dar.
Die Mieterin weigerte sich, die volle Miete zu bezahlen. Das angerufene Gericht entschied laut LBS-Infodienst Recht und Steuern, dass dieses Ausmaß an Störungen eine 25-prozentige Mietminderung rechtfertige. Zwar sei das Badezimmer nur noch mit Einschränkungen zu benutzen, aber die übrige Wohnung befinde sich weitgehend in einem ordnungsgemäßen Zustand.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
zumeist jüngere Beiträge, die auf diesen verweisen:
ausgewählte weitere Meldungen:
- Feuchteschäden - Vermeiden, Erkennen, Sanieren: Tagungsband vom Bausachverständigentag 2020 (29.11.2020)
- Bauschäden in 50 Beispielen auf 230 Seiten (2.8.2020)
- Fliesen zu früh verlegt? Planer und Objektüberwacher hätten aufpassen müssen (4.5.2020)
- Kaldeweis Cayonoplan Multispace ermöglicht barrierefreie 4 m²-Minibäder mit großer Dusche (27.3.2020)
- Badsanierung? (K)eine Frage von Staub und Schmutz. (23.3.2020)
- Grundlagenstudie zu den Deutschen und ihren Bädern (20.11.2017)
- K.o.-Kriterien bei der Wohnungssuche: kein Tageslicht und veraltete Ausstattung im Bad (13.10.2015)
- Wellness zu Haus' vor Gericht (20.7.2015)
- Badezimmer werden lieber renoviert als die Heizung (5.10.2014)
siehe zudem:
- Bad- und Sanitärtechnik-Magazin sowie Gebäude-/Bauwerksabdichtung im Rohbau- bzw. Baustoff-Magazin auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Sanitärtechnik bei Baubuch / Amazon.de