Bundesregierung segnet neue HOAI ab
(17.9.2020) Die Bundesregierung hat am Mittwoch (16.9.) per Kabinettsbeschluss den Weg für eine neue Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI) frei gemacht. Am 1. Januar 2021 soll sie in Kraft treten.
Die Regelungen der bisherigen HOAI für die Honorarkalkulation bleiben in der Neufassung gültig. Die unverändert übernommenen Honorartafeln sollen künftig aber nur noch als Orientierung für die freie Vereinbarung angemessener Planerhonorare dienen. Damit trägt die neue HOAI dem EuGH-Urteil vom Juli 2019 Rechnung, das verbindliche Honorar-Mindest- und Höchstsätze für europarechtswidrig erklärt hatte - siehe Beitrag „EuGH kippt ,nur‘ die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI - Reaktionen von Standesorganisationen“ vom 4.7.2019.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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siehe zudem:
- rund ums Planungsbüro, Architektenkammern und Ingenieurkammern auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Bauen, Baurecht, VOB bei Baubuch / Amazon.de