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Unterstützung der BG BAU in der Corona-/COVID-19-Krise

(16.4.2020) Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) begrüßt die Regeln zum „SARS CoV-2 Arbeitsschutzstandard“, welche heute (16.4.) von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin vorgestellt wurden. Die BG BAU will deren Umsetzung in der Baubranche aktiv unterstützen und dazu umfangreiche Angebote zur Verfügung stellen.

Die vorgelegten Regelungen wurden vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) gemeinsam mit den Sozialpartnern, den Bundesländern sowie Vertretern der gesetzlichen Unfallversicherung erarbeitet. Sie sehen Verhaltensregeln vor und geben Hinweise zu organisatorischen Maßnahmen in den Betrieben oder zu Schutzausrüstungen.

In seiner Ansprache vom 16. April forderte Herr Heil, die vorgestellten Regeln in die betriebliche Wirklichkeit zu übersetzen. Dabei sieht er insbesondere die DGUV sowie die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gefordert.

Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU, sagte später am Tag: „Unsere Versicherten und unsere Mitgliedsbetriebe der Baubranche und der baunahen Dienstleistungen arbeiten seit Beginn der Coronavirus-Krise zum Teil mit Einschränkungen weiter. Die BG BAU sieht sich deshalb in einer besonderen Verantwortung. ... Daher haben wir gemeinsam mit unseren Sozialpartnern geeignete Instrumente entwickelt und geben den Unternehmen und Versicherten die in dieser herausfordernden Situation erforderlichen Hilfsmittel und Informationen für die Praxis an die Hand.“

Die BG BAU hat aufgrund der durch die Coronavirus-Krise veränderten Bedingungen und der damit verbundenen Arbeitsschutz- und Hygieneanforderungen bereits Informationen, Leitfäden, Handlungsanleitungen und sonstige Informationen erarbeitet. Das bestehende Vorschriften- und Regelwerk wurde dabei um notwendige Maßnahmen und Hygieneanforderungen zum Schutz gegen das Coronavirus ergänzt. Die im SARS Cov-2 Arbeitsschutzstandard beschriebenen zusätzlichen Anforderungen werden in den Handlungshilfen der BG BAU bereits berücksichtigt.

Die Handlungshilfen fokussieren auf die Gewerke der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen und berücksichtigen auch Besonderheiten und Wechselwirkungen aus der Interaktion mit Dritten, wie zum Beispiel bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in Krankenhäusern oder bei der Tätigkeit von Servicehandwerkern im Kundendienst. Neben technischen und organisatorischen Maßnahmen werden die zusätzlichen Hygieneanforderungen berücksichtigt. So wird auch gewährleistet, dass bereits in der Planungsphase und in der Ausschreibungsphase von Baumaßnahmen alle erforderlichen zusätzlichen technischen, organisatorischen und Hygiene-Maßnahmen berücksichtigt werden können.

Sämtliche Unterlagen sollen kontinuierlich aktualisiert werden und sind unter bgbau.de/coronavirus kostenlos downloadbar.

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