Nachträglicher Einbau eines Kamin- oder Kachelofens von der Steuer absetzbar
(6.3.2020) Während Pelletöfen mit Wassertasche im Rahmen des Marktanreizprogramms recht umfangreich gefördert werden (siehe Nachbarbeitrag), können die Kosten für den nachträglichen Einbau eines Kamin- oder Kachelofens „nur“ als Modernisierungsmaßnahme von der Steuer abgesetzt werden.
Kosten bis zu 20 Prozent absetzbar
Der Einbau eines Kamin- oder Kachelofens gilt im Steuerrecht als Modernisierung - auch wenn das Haus mit einer Gas-Zentralheizung ausgestattet ist. Engagiert der Eigentümer einer Immobilie einen Handwerker für Modernisierungs-, Renovierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen, so kann er 20% der Arbeitszeit des Handwerkers in der Steuererklärung eintragen; maximal aber 1.200 Euro pro Jahr. Materialkosten können nicht abgesetzt werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Oranier baut Angebot an Pelletöfen mit Blick auf die junge Smartphone-Generation aus (27.4.2021)
- Ende Dezember läuft wieder eine Austauschfrist für alte Holzöfen ab (27.9.2020)
- Hybrid-Kamin für ganzjähriges, auch Klimaanlagen-freundliches Kamin-Feeling (6.3.2020)
- Schonfrist für weitere alte Holzfeuerungen läuft Ende 2020 aus (6.3.2020)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Auch Pelletheizungen und -öfen profitieren vom 2020er Marktanreizprogramm (MAP) (6.3.2020)
- FNR/IER: „Klimabilanz von Holzkesseln 10-fach besser als die von Erdgas-Brennwertheizungen“ (6.3.2020)
- Neuer Buderus Kaminofen Logastyle Pulsus kommt auf 6 kW und ist aufrüstbar mit Speichersteinen (10.7.2019)
siehe zudem:
- Kaminofen im alternative Energien-Magazin bzw. Innenarchitektur-Magazin bei Baulinks
- Literatur / Bücher über Öfen bei Baubuch / Amazon.de