Einnahmen durch Grunderwerbsteuer klettern auf neues Rekordniveau
(3.2.2020) Die Einnahmen der Länder durch die Grunderwerbsteuer sind 2019 auf 15,8 Mrd. Euro geklettert - das ist laut Angaben des Bundesfinanzministeriums im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von über 12%. Unter den Ländern ist Berlin mit einem Anstieg von 37% Spitzenreiter. Bundesweit haben sich die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer seit 2010 verdreifacht.
BFW-Präsident Andreas Ibel kritisiert dazu heute (3. Februar) in Berlin: „Während der Mangel an bezahlbarem Wohnraum immer größer wird, treiben die Länder die Wohnkosten weiter in die Höhe. Es ist ein Skandal, dass sich die Länder im Wettlauf um die höchste Grunderwerbsteuer überbieten.“
Zeche zahlen Käufer und Mieter
Zur Erinnerung: Die Grunderwerbsteuer (GrESt) fällt beim Immobilienkauf an und wird seit 2006 durch die einzelnen Bundesländer festgelegt. Seitdem wurde sie von den Ländern insgesamt 27 Mal erhöht. Herr Ibel konstatiert: „Die Zeche zahlen nicht nur die Käufer, sondern auch die Mieter: Höhere Grunderwerbsteuern treiben über den Anstieg der Kaufnebenkosten auch die Mieten in die Höhe!“
Grunderwerbsteuer versus Mietendeckel
Den höchsten Grunderwerbsteuer-Anstieg verzeichnet Berlin: Hier sind die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer gegenüber 2018 um 37% gestiegen. „Umso absurder ist, dass der Berliner Senat die Mieten mit dem Mietendeckel begrenzen und senken will - und zwar einseitig auf Kosten von Vermietern und Investoren. Schließlich treibt der Senat höchstselbst die Mieten mit der Grunderwerbsteuer immer weiter nach oben!“
Grafik aus dem Beitrag „13 Mrd. Euro Grunderwerbsteuer“ vom 23.10.2017 |
Schmerzgrenze für Mittelschicht erreicht
Neben der Grunderwerbsteuer müssen Immobilienkäufer Notarkosten von 2% und Maklergebühren von bis zu 7,14 Prozent zahlen. Insgesamt können so beim Kaufpreis einer Immobilie von 500.000 Euro zusätzliche Nebenkosten von 80.000 Euro entstehen. „Da ist bei der Mittelschicht die Schmerzgrenze erreicht - zumal die Kaufnebenkosten nicht über einen Kredit finanziert werden können“, so der BFW-Präsident.
Herr Ibel verweist in diesem Kontext gerne auf die Empfehlung einer Steuerreformkommission aus dem Jahr 1983: Bereits damals hatten die Experten festgestellt, dass ein Grunderwerbsteuersatz von maximal zwei bis drei Prozent gesamtwirtschaftlich vertretbar ist. Ibel resümiert: „Damals wie heute gilt: Die Grunderwerbsteuer muss bundesweit endlich wieder auf ein investitionsfreundliches Niveau gesenkt werden, damit wir mehr bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen schaffen können!“
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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ausgewählte weitere Meldungen:
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- IVD: „Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer fördert Bildung von Wohneigentum“ (22.4.2018)
siehe zudem: