Verdreifachung der Einnahmen durch Grunderwerbsteuern seit 2009
(5.2.2019) Die Einnahmen der Länder durch die Grunderwerbsteuer (GrESt) sind 2018 auf einen neuen Rekordwert von 14,1 Mrd. Euro geklettert - das ist laut Bundesfinanzministerium ein Anstieg von rund 7% im Vergleich zu 2017. Seit 2009 haben sich somit die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer so gut wie verdreifacht:
BFW-Präsident Andreas Ibel kritisierte heute (5.2.2019) in Berlin: „Während der Mangel an bezahlbarem Wohnraum immer größer wird, treiben die Länder die Wohnkosten immer weiter in die Höhe. Es ist ein Skandal, dass sich die Länder trotz Rekordüberschüsse im Wettlauf um die höchste Grunderwerbsteuer überbieten.“
Zur Erinnerung: Die Grunderwerbsteuer fällt beim Immobilienkauf an und wird seit 2006 durch die einzelnen Bundesländer festgelegt. Seitdem wurde sie von den Ländern insgesamt 27 Mal erhöht. Ibel: „Die Zeche zahlen nicht nur die Käufer, sondern auch die Mieter: Höhere Grunderwerbsteuern treiben über den Anstieg der Kaufnebenkosten auch die Mieten in die Höhe!“
Grafik aus dem Beitrag „13 Mrd. Euro Grunderwerbsteuer“ vom 23.10.2017 |
„Baukindergeld wird ad absurdum geführt“
Herr Ibel weiter: „Mit dem Steuerwettlauf konterkariert die Politik ihr eigenes Ziel, den Erwerb von Eigentum und somit einer Altersvorsorge zu fördern. Das Baukindergeld wird von vornherein ad absurdum geführt. Denn was der Bund dem Bürger in die linke Tasche steckt, ziehen ihm die Länder wieder aus der rechten Tasche raus!“
Schmerzgrenze erreicht
Neben der Grunderwerbsteuer müssen Immobilienkäufer Notarkosten von 2% und gegebenenfalls Maklergebühren von bis zu 7,14% zahlen. Bei einem GrESt-Höchstsatz von 6,5% fallen damit bis zu 15,6% Erwerbsnebenkosten an. Bei einem 400.000-Euro-Objekt entspricht diese einer Summe von 62.560 Euro. „Da ist bei der Mittelschicht die Schmerzgrenze erreicht - zumal die Kaufnebenkosten nicht über einen Kredit finanziert werden können“, beklagt der BFW-Präsident.
Herr Ibel verwies auf die Empfehlung einer Steuerreformkommission aus dem Jahr 1983: Bereits damals hatten die Experten festgestellt, dass ein Grunderwerbsteuersatz von maximal zwei bis drei Prozent gesamtwirtschaftlich vertretbar ist. Ibel resümierte: „Damals wie heute gilt: Die Grunderwerbsteuer muss bundesweit endlich wieder auf ein investitionsfreundliches Niveau gesenkt werden, damit wir mehr bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen schaffen können!“
siehe auch für zusätzliche Informationen:
ausgewählte weitere Meldungen:
- Potenzial eines Grunderwerbsteuer-Freibetrags (3.2.2019)
- Was sich 2019 für die Immobilienbranche ändern könnte (1.1.2019)
- Viel Kritik im Finanzausschuss an geplanter Sonder-AfA (19.11.2018)
- Gutachten „Soziale Wohnungspolitik“ vom wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (26.8.2018)
- Dank Baukindergeld könnte sich das Ersterwerberpotenzial um 32% erhöhen (16.7.2018)
- IVD: „Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer fördert Bildung von Wohneigentum“ (22.4.2018)
- 13 Mrd. Euro Grunderwerbsteuer allein 2016 und Optionen zur Reform der Grunderwerbsteuer (23.10.2017)
siehe zudem:
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