VDMA: Deutschlands Aufzüge sind sicher, und es werden jedes Jahr mehr
(18.6.2018) In Deutschland verkehren aktuell rund 750.000 Aufzüge; 640.000 davon dienen der Beförderung von täglich mehreren Millionen Menschen. Damit gehören sie zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Jedes Jahr kommen bundesweit durchschnittlich 20.000 neue Aufzugsanlagen dazu oder ersetzen bestehende ältere Anlagen.
Ungefähr die Hälfte des hiesigen Aufzugsbestands ist mindestens 20 Jahre alt. Dies spricht zunächst für die Qualität der Aufzüge und der Serviceunternehmen, die diese Anlagen auch weiterhin in einem zuverlässigen Zustand halten. Allerdings entsprechen Anlagen in diesem Alter in der Regel nicht dem heutigen Stand der Technik. Die Sicherheit alter Aufzugsanlagen steht deshalb ganz oben auf der Agenda des VDMA.
2017 keine tödlichen Unfälle und nur 7 schwere Unfälle
Unfälle rund um Aufzugsanlagen sind selten, so dass der Aufzug nach wie vor als das sicherste „Nahverkehrsmittel“ gilt. Auch die aktuellen Unfallzahlen der Prüforganisationen und des VDMA für das Jahr 2017 belegen, dass der sicherheitstechnische Zustand der Aufzugsanlagen auf hohem Niveau verharrt. In den vergangenen Jahren ist keine Zunahme von schweren oder tödlichen Nutzerunfällen zu verzeichnen. Ganz im Gegenteil: In Relation zum Anlagenbestand, der jedes Jahr um ca. 2% zunimmt, sind die Zahlen von schweren und tödlichen Unfällen sogar rückläufig. 2017 wurden keine Todesfälle im Zusammenhang mit Aufzügen registriert. Die Zahl der schweren Unfälle ging 2017 von 30 auf sieben Fälle zurück. Bei diesen sieben schweren Unfällen handelte es sich um Arbeitsunfälle, von denen nur vier auf einen Mangel am Aufzug zurückzuführen waren, so die Erhebungen des VDMA Aufzüge und Fahrtreppen.
Sicherheit durch qualifizierte Wartung
Aufzugsanlagen sind sicher, wenn sie in ausreichendem Umfang qualifiziert gewartet und instandgehalten werden. Es gibt jedoch eine Dunkelziffer von ca. 100.000 Aufzugsanlagen, die vermutlich nicht gewartet oder geprüft werden, was sowohl vom VDMA als auch den Zugelassenen Überwachungsstellen deutlich kritisiert wird.
Einige Unfälle hätten durch Investitionen in Modernisierung vermieden werden können. Eine signifikante Gefährdung für Nutzer kann durch Anlagen entstehen, die weder geprüft noch gewartet werden. Die sichere Bereitstellung eines Aufzugs liegt allerdings in der gesetzlichen Verantwortung des Betreibers – also den Immobilienbesitzern, Vermietern und Wohnungsverwaltern. Die Prüforganisationen, Aufzugshersteller und die Wartungsunternehmen können nur auf diese Missstände hinweisen.
Betreiber müssen für Sicherheit sorgen
Mit einer regelmäßigen Instandhaltung wird zwar die sichere Funktion von Aufzügen erhalten - aber der Stand der Technik entwickelt sich fort. Die Anforderungen an die Sicherheit erhöhen sich entsprechend dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis fortlaufend, so dass eine technische Nachrüstung von Bestandsanlagen früher oder später notwendig wird und vom Betreiber veranlasst werden muss. Ein Beispiel dafür ist die Nachrüstung von Zwei-Wege-Kommunikationssystemen bis 2020 nach BetrSichV - siehe auch Beitrag „Geänderte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Aufzugsanlagen“ vom 31.5.2015.
Die Verantwortung für die sichere Benutzung und die Verhinderung von Unfällen liegt in den Händen des Betreibers. Dieser sollte eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung durchführen, wodurch Abweichungen bestehender Aufzugsanlagen zum heutigen Stand der Technik festgestellt werden. Die bestehenden Sicherheitslücken können durch Modernisierungsmaßnahmen behoben und damit die Unfallgefahr minimiert werden.
Foto © TÜV Rheinland AG |
Prüfplakette
Ob eine Aufzugsanlage geprüft ist, erkennt man an der Prüfplakette, die seit 2014 in jedem Aufzug vorhanden sein muss. Das Überschreiten der Prüffrist kann somit vom Aufzugsnutzer festgestellt und an den zuständigen Betreiber bzw. die zuständige Behörde/Gewerbeaufsicht gemeldet werden.
Auftragseingang stieg 2017 um 2,4 Prozent
„Der Markt für Aufzüge und Fahrtreppen wächst“, berichtet der VDMA Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen. Der Auftragseingang Neuanlagen in der deutschen Aufzugsindustrie stieg im vergangenen Jahr nach Stückzahl um 2,4 Prozent auf 21.437 Einheiten. Das ist ein stetiger Anstieg seit 2009. Im Wert ging der Auftragseingang um 0,8 Prozent auf rund 890 Millionen Euro zurück.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Neue Piktogramme erklären Aufzugnutzern den Notruf (24.8.2019)
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- 6% Preissteigerungen bei Aufzügen (22.7.2018)
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- Anlagensicherheits-Report 2018: Hohe Mängelquoten bei Aufzügen (Bauletter vom 27.5.2018)
- Thyssenkrupp stellt Konzept für den Plus-Energie-Umbau bestehender Aufzugsanlagen vor (29.11.2017)
- Zur Erinnerung: Ab 1. September 2017 nur noch Aufzugsnorm EN 81-20/50 gültig (28.4.2017)
- Aufzug mit mehreren Kabinen pro Schacht und horizontaler Bewegung (17.12.2015)
- ELA/VDMA-Broschüre „Grundlegende Sicherheitsanforderungen für Aufzüge“ (10.8.2015)
- Geänderte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Aufzugsanlagen (31.5.2015)
siehe zudem:
- Aufzüge im Haustechnik Magazin von Baulinks
- Literatur / Bücher zum Thema Haustechnik bei Baubuch / Amazon.de