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Zur Erinnerung: Geänderte Förderregeln zu Pelletheizungen


  

(14.2.2018) Zum Jahresbeginn 2018 wurde die Förderung für Pelletfeuerungen im Marktanreizprogramm (MAP) auf ein zweistufiges Verfahren umgestellt. Das heißt, Anträge müssen immer vor Maßnahmenbeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingehen. Erst dann darf der Auftrag an den Heizungsbauer erteilt werden. Zudem müssen Antragsformulare seit Jahresbeginn online ausgefüllt werden.

Übergangsregelung für 2017 in Auftrag gegebene Holzheizungen

Für Anlagen, die noch 2017 in Auftrag gegeben wurden aber erst 2018 in Betrieb gehen, kann der Antrag bis spätestens zum 30. September 2018 gestellt werden. Die dazu erforderliche Erklärung findet sich im Online-Antrag. Antragsteller, die ihre neue Holzheizung noch 2017 in Betrieb genommen haben, können den Förderantrag wie gehabt innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme stellen.

BAFA-Anträge ausschließlich online

Seit 2018 sind Anträge beim BAFA online zu stellen. Das elektronische Antragsformular findet sich unter bafa.de > Energie > Heizen mit erneuerbaren Energien > Biomasse > Antrag. Es muss online ausgefüllt und elektronisch an das BAFA verschickt werden. Im Anschluss muss der Antragsteller eine „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“ unterschreiben und per Post an das BAFA senden.

Auch die Einreichung des Verwendungsnachweises nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgt vollständig online. D.h. sämtliche Unterlagen (z.B. Rechnung und Fachunternehmererklärung) sollten Kunden auch als PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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