Anlagensicherheitsreport für Aufzüge: Mehr schwere Mängel, Notruf oft nicht verlässlich
(15.5.2017) „Die Mängelstatistik bei Aufzügen ist geprägt von Licht und Schatten“ - so das Fazit der diesjährigen Auswertung von TÜV Rheinland und des Verbands der technischen Überwachungsvereine VdTÜV. Demnach ist hat sich die Zahl der nicht beanstandeten Anlagen um fast 4 Prozentpunkte verbessert. Gleichwohl ergaben sich weiterhin an jedem zweiten Aufzug Probleme unterschiedlichen Ausmaßes entsprechend der Mängelklassen. Nachdenklich stimmt zudem der leichte Anstieg von gravierenden Mängeln.
Foto © TÜV Rheinland AG |
Exemplarisch sind nach Ansicht von Thomas Pfaff, bei TÜV Rheinland Geschäftsfeldleiter für Aufzugsanlagen in Deutschland, die Zahlen für Großstädte: „So haben wir bei unseren Prüfungen in Berlin beispielsweise 12 Prozent der Anlagen mit erheblichen bis gefährlichen Mängeln vorgefunden.“ Dies entspräche einem Anstieg von knapp 2 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. „In Berlin mussten 174 Aufzüge sofort abgeschaltet werden. Dies sind 43 mehr als im Vorjahr“, so Pfaff. In anderen Städten wie Köln oder Düsseldorf verhalte es sich ähnlich.
Typische Problemstellen bei älteren Aufzügen sind ...
- verschlissene Tragseile,
- mangelhafte Sicherheitseinrichtungen und
- nicht funktionierende Türverriegelungen.
Und selbst bei nagelneuen Objekten gibt es Auffälligkeiten: „Bei den Inbetriebnahmeprüfungen von TÜV Rheinland stiegen die Mängel um annähernd 5 Prozentpunkte an“, stellt Thomas Pfaff fest. Häufig funktioniere beispielsweise der Notruf nicht richtig.
Vermutung: 120.000 nicht geprüfte Aufzugsanlagen in Deutschland
Erfreulich ist aus Sicht der Prüfer, dass mittlerweile wieder deutlich mehr Anlagen von den Betreibern zur Prüfung angemeldet würden. So verzeichnete der Verband einen Zuwachs von über 16.000 Aufzügen. Dennoch gehen die Experten von einer Dunkelziffer von rund 120.000 nicht geprüften Anlagen in Deutschland aus. „Wir raten den Betreibern dringend, die Prüfpflicht gewissenhaft zu erfüllen und auch auf abgelaufene oder nicht vorhandene Plaketten zu achten“, mahnt Pfaff. Denn seit 2015 gibt es für Aufzüge eine „Plakettenpflicht“. Demnach muss jeder geprüfte Aufzug einen gut sichtbaren Hinweis auf die erfolgte Prüfung aufweisen - siehe auch Beitrag „Seit 1. Juni 2016: Nur noch Aufzüge mit Prüfplakette, Notfallplan und Notbefreiungsanleitung“ vom 31.5.2016.
Zur Erinnerung: Ein vorschriftsmäßig betriebener Aufzug muss in Deutschland jährlich durch eine zugelassene Überwachungsstelle, wie z.B. TÜV Rheinland geprüft werden. Begutachtet werden dabei durch speziell ausgebildete Sachverständige u.a. ...
- Notrufsystem,
- Notfallplan,
- Notbefreiungsanleitung,
- Fahrverhalten,
- Sicherheits- und Nothaltvorrichtungen,
- elektrische Schutzmaßnahmen und
- die Funktion der Fahrkorbtüren.
Bei einer akuten Gefährdung durch gefährliche Mängel wird der Betreiber des Aufzuges aufgefordert, diesen sofort stillzulegen und erst nach Reparatur und erfolgreicher Nachprüfung wieder in Betrieb zu nehmen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
ausgewählte weitere Meldungen:
- Zur Erinnerung: Ab 1. September 2017 nur noch Aufzugsnorm EN 81-20/50 gültig (28.4.2017)
- ThyssenKrupp Elevator legt als erster Hersteller der Branche eine EPD vor (28.4.2017)
- Otis CompassPlus-Zielwahlsteuerung mit neuen Designoptionen und SmartGrouping (28.4.2017)
- BGH-Urteil zur Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen (14.1.2017)
siehe zudem:
- Aufzüge im Haustechnik Magazin von Baulinks
- Literatur / Bücher zum Thema Haustechnik bei Baubuch / Amazon.de