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Mehr Verbraucherschutz im neuen Bauvertragsrecht

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(12.3.2017) Am 9. März 2017 hat der Bundestag neben der Baurechtsnovelle auch der Reform des Bauvertragsrechts zugestimmt.

Das neue Gesetz räumt Bauherren u.a. ein 14-tägiges Widerrufsrecht beim Abschluss von Bauverträgen ein und schützt sie so vor übereilten Entscheidungen. Außerdem müssen Baufirmen bzw. Handwerker nun verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung treffen, was zu mehr Planungssicherheit führt. Durch die Aufnahme einer genauen Baubeschreibung in den Bauvertrag wird zudem mehr Transparenz geschaffen. Verbraucher können so verschiedene Angebote miteinander vergleichen und eine fundierte Vertragsentscheidung treffen. Auch die Klauseln zur Begrenzung der Abschlagszahlungen sowie zur Übergabe von Bauunterlagen stärken insgesamt die Position der Bauherren und mindern ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken.

Weiterer Handlungsbedarf

Sowohl der Verband Wohneigentum als auch der Bauherren-Schutzbund kritisieren aber, dass der Gesetzgeber den Verbrauchern nicht das Recht einräumt, gravierende Mängel bereits während der Bauphase bei der Baufirma geltend zu machen. Stattdessen müssen sie bis zur Bauabnahme warten. Ebenso wäre ein spezielles Sonderkündigungsrecht für private Bauherren bei Insolvenz des Bauunternehmens wünschenswert gewesen. Hier können dem Verbraucher immer noch unnötig hohe Kosten entstehen.

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