BEE fordert einfacheren, flexibleren und ambitionierteren Klimaschutz im Gebäudebereich
(20.6.2016) Bauherren und Unternehmer brauchen Planungssicherheit
hinsichtlich der gesetzlichen Standards, die sie ab 2021 zu erfüllen haben. Das
entsprechende Gesetz sollte daher bis Ende 2016 verabschiedet werden - das
fordert Karl-
Regelwerk deutlich entschlacken
Der BEE schlägt vor, die vom Bundeswirtschaftsministerium geplante Verschärfung der EnEV ab 2021 wie geplant umzusetzen, das Regelwerk aber deutlich zu entschlacken: „Mit flexibleren Vorgaben können Bauherren die Anforderungen mit den für sie günstigsten Lösungen erfüllen. Eine Vereinfachung des Regelwerks würde zudem Akzeptanz und Transparenz erhöhen.“ Das alles sei kurzfristig umsetzbar, erwartet Stawiarski.
Grundlegende Neukonzeptionierung
In der nächsten Legislaturperiode sollten Bundesregierung, Wirtschaft und Wissenschaft dann gemeinsam Vorschläge für eine prinzipielle Neukonzeptionierung der energetischen Vorgaben für Neubauten erarbeiten, um die Belange von Klima, Bauherren und Mietern besser in Einklang zu bringen. „Dafür müssen aber alle Anforderungen, Berechnungs- und Nachweisverfahren überprüft und überarbeitet werden. Das braucht Zeit und ist keinesfalls noch bis zur Bundestagswahl umsetzbar“, betont Stawiarski.
Der BEE mahnt, dass die Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung der EnEV-Systematik nicht als Deckmantel verstanden werden dürfte, den Klimaschutz im Gebäudebereich grundsätzlich infrage zu stellen. Stawiarski ist sich sicher, dass „die vom Wirtschaftsministerium geplante Anhebung der Standards sowohl klimapolitisch richtig sei, als auch wirtschaftlich umsetzbar sind.“ Das habe ein wissenschaftliches Gutachten eindeutig belegt: „Ich kenne keinen überzeugenden Vorschlag, der nachweislich zu noch mehr Klimaschutz und noch niedrigeren Kosten führt,“ so der BEE-Vize.
Keine Ausreden, bitte!
Das Argument, höhere Vorgaben würden das Bauen verteuern und abwürgen, lässt Stawiarski nicht gelten. In Deutschland wurden 2015 so viele Mietwohnungen gebaut wie seit 15 Jahren nicht. Im ersten Quartal 2016 wurden zudem 31% mehr Wohnungen genehmigt, und das trotz der seit dem Jahreswechsel gestiegenen Energiestandards. Eine Studie des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen bestätigt, dass vor allem gestiegene Grundstücks- und Rohstoffpreise, sowie baurechtliche Vorgaben das Bauen verteuern.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- BEE-Positionspapier zu Abgleich, Weiterentwicklung und Neukonzeptionierung von Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
- Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
- EnergieSparRatgeber
- Förderratgeber von co2online und Fördermitteldatenbank von fe.bis
ausgewählte weitere Meldungen:
- Parallele Anwendung von EnEV und EEWärmeG kompetent und verständlich erklärt (20.6.2016)
- 31,2% mehr Baugenehmigungen im ersten Jahresdrittel (Bauletter vom 16.6.2016)
- Ein Prozent mehr Baufertigstellungen 2015 im Vergleich zu 2014 (14.6.2016)
- Urteil: Auch Immobilienmakler müssen Angaben zu Energieverbrauch und -effizienz vorlegen (13.6.2016)
- DGNB fordert in einem Positionspapier Weiterentwicklung und Neuausrichtung der EnEV (9.5.2016)
- KLB hat die häufig angeforderte Übersicht zu EnEV- und KfW-Standards aktualisiert (25.4.2016)
- Gut gedacht, schlecht gemacht? Neues DUH-Positionspapier zum Energieausweis (12.3.2016)
- Was sind die Energieeffizienzwerte in Energieausweisen wert? (25.10.2015)
- EnEV 2016 - betroffene Bauvorhaben und Ausnahmen (6.9.2015)
siehe zudem:
- Energieeinsparverordnung und Energieberatung auf Baulinks
- Literatur / Bücher zum Thema Türen bei Amazon