Orientierungshilfe zur Übernahme von Bauherrenaufgaben für Hochschulliegenschaften
(20.12.2015) Der Wunsch vieler Hochschulen ist es, die Gesamtverantwortung für ihre Liegenschaften übertragen zu bekommen und ein lebenszyklusorientiertes Immobilienmanagement auf Basis der vorhandenen, nutzernahen Bewirtschaftung in eigener Zuständigkeit verwirklichen zu können. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Übertragung der Bauherrenaufgaben. Um diesbezüglich eine Grundlage für eine möglichst sachgerechte Entscheidung zu erreichen, stellt das HIS-Institut für Hochschulentwicklung (HIS-HE) Hochschulen, zuständigen Ministerien und Parlamentariern die Orientierungshilfe „Bauherrenfunktion durch Hochschulen“ zur Verfügung.
Dem öffentlichen Bauherrn obliegen bis zur Vergabe der Planungsleistungen für ein Bauvorhaben viele Aufgaben, die durch verschiedene, dem Bund, dem Land oder der Kommune unmittelbar oder mittelbar zugeordneten Institutionen/Organisationseinheiten wahrgenommen werden können und müssen. Einerseits gehören dazu nicht delegierbare Bauherrenaufgaben - wie z.B. ...
- die Definition der Anforderungen an das Bauwerk,
- die Auswahl der Beteiligten,
- die Festlegung des Zeit- und Kostenrahmens,
- die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen und
- die Abnahme.
Andere Bauherrenaufgaben können dagegen an private Dritte vergeben werden - wie z.B. ...
- die Projektsteuerung inkl. detaillierter Terminplanung und -kontrolle,
- die Kostenplanung,
- die Koordination der Beteiligten und
- die Bereitstellung und Beschaffung aller nötigen Unterlagen.
Ziel dieser HIS-HE-Orientierungshilfe im vorliegenden ersten Teil ist es, Klarheit über die Rahmenbedingungen und Aufgaben im Hochschulbau zu schaffen. Durch die Auflistung und Beschreibung der vorhandenen und erforderlichen Rahmenbedingungen soll eine fundierte Grundlage geschaffen werden, die als Entscheidungshilfe für oder gegen eine Übernahme der Bauherrenfunktion durch Hochschulen dienen kann.
Zur Übertragung der kompletten Bauherrenfunktion auf die Hochschulen ist jede Hochschule auf ihre Eignung zu prüfen - in Abhängigkeit von den derzeitigen Regelungen über die jeweiligen Zuständigkeiten im Liegenschafts- und Baumanagement der Länder. Um eine Entscheidung sachgerecht treffen zu können, ob und ggf. wie die Bauherrenfunktion auf die jeweilige Hochschule übertragen werden kann, sind zunächst die umfänglichen Aufgaben und rechtlichen Rahmenbedingungen zu beschreiben sowie die Argumente für die Bauherrenfunktion bei den Hochschulen oder den zentralen Landesbauverwaltungen abzuwägen.
Der erste Teil der Publikation ist mit dem „Forum Hochschulentwicklung 4|2015“ im Dezember 2015 erschienen und ist unter his-he.de > Publikationen > Forum Hochschulentwicklung downlaodbar (direkter PDF-Download). Der 2. Teil ist für Frühjahr 2016 geplant.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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siehe zudem:
- Architektur auf Baulinks
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