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VDI fordert rechtliche Meldepflicht für Verdunstungskühlanlagen

(15.11.2015) Die Ausbrüche von Legionellosen in Warstein 2013 und Jülich 2014 haben aufgezeigt, dass Verdunstungskühlanlagen für Legionellen-Infektionen verantwortlich sein können; Schätzungen zufolge sind womöglich fast eine Million dieser Anlagen in allen möglichen Größen bundesweit installiert. Wie sich die Risiken solcher Infektionen minimieren lassen, war Thema eines VDI-Expertenforums am 13.11., das in Zusam­menarbeit mit dem Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt stattgefun­den hat.

„Verdunstungskühlanlagen bergen das Risiko, zur Quelle von Legionellen-Infektionen zu werden, da das umlaufende Wasser eine für die Vermehrung dieser Bakterien opti­male Temperatur aufweist und aufgrund seines Kontakts mit der Atmosphäre ein rei­ches Nahrungsangebot bietet“, erklärt Prof. Dr. med. Thomas Eikmann vom Universi­tätsklinikum Gießen und Vorsitzender des Fachbereichs Umweltqualität der Kommis­sion „Reinhaltung der Luft“ im VDI und DIN. In Deutschland besteht eine Meldepflicht für Legionellosen. Jährlich werden ca. 800 Infektionen gemeldet. Es gibt jedoch eine hohe Dunkelziffer: Das Robert-Koch-Institut schätzt die Anzahl der Erkrankungen auf etwa 6.000 bis 10.000 Fälle pro Jahr.


Foto von Berkefeld aus dem Beitrag „Verdunstungskühlanlagen mit Verantwortung betreiben“ vom 23.10.2015

Bei Legionellen-Ausbrüchen ist die Suche nach den Infektionsursachen von zentraler Bedeutung. Hierzu beschreibt die im November 2015 erschienene Richtlinie VDI 4250 Blatt 2 den Kenntnisstand zu Eigenschaften, Vorkommen und umweltmedizinischer Re­levanz von Legionellen. Die Richtlinie enthält Informationen zu Quellen, Messmethoden und vorhandenen Regelwerken und gibt konkrete präventive Handlungsempfehlungen. Denn nur durch das schnelle Auffinden der Infektionsquelle und die sofortige Einleitung geeigneter Schutzmaßnahmen ist es möglich, weitere Erkrankungsfälle gezielt zu ver­hindern und so den Ausbruch zu stoppen.

„Aus umweltmedizinischer Sicht ist es daher dringend geboten, Anlagen, aus denen Legionellen freigesetzt werden könnten, zu erfassen“, erklärt Eikmann. „Darüber hi­naus ist aus präventivmedizinischer Sicht die Überwachung von Hygienemaßnahmen sowie baulicher und betrieblicher Veränderungen anzustreben.“

Rechtliche Meldepflicht für Verdunstungskühlanlagen gefordert

Hier besteht aus Sicht des VDI dringender Handlungsbedarf, da ein Großteil von Anla­gen mit Rückkühlsystemen bislang keiner Registrierung unterliegt. „Der VDI begrüßt, dass der Bund nun auch rechtliche Regelungen für Verdunstungskühlanlagen anstrebt. Denn durch Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßige Überwachungen der mikrobio­logischen Werte können Hygienemängel frühzeitig erkannt und beseitigt werden“, sagt Dipl.-Ing. Dipl.-Chem. Rainer Kryschi, stellvertretender Vorsitzender des VDI-Fachaus­schusses „Sanitärtechnik“ und Vorsitzender der Richtlinienausschüsse VDI 2047 Blatt 2 und VDI 2047 Blatt 3.

Die im Januar 2015 erschienene Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 bietet in diesem Sinne eine systematische und umfassende Darstellung der Sicherstellung eines hygienisch ein­wandfreien Betriebs solcher Anlagen. Damit wird Betreibern das nötige Fachwissen an die Hand gegeben, um für Anlagen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, aus der sich die nötigen Maßnahmen zur Risikominderung ergeben. „Werden alle Maßnah­men der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 eingehalten, geht von Verdunstungskühlanlagen keine gesundheitliche Gefahr aus“, ist sich Kryschi sicher. Er rechnet fest damit, dass die Bundesregierung in den kommenden Wochen die entsprechende Verordnung im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes erlassen wird. Damit würden viele Re­gelungen der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 rechtlich verbindlich einzuhalten sein, inklu­sive einer Meldepflicht für Anlagen. Gesundheitsämter können dann gezielter nach Bakterienquellen suchen.

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