Recht auf stabile Wände: Mieter sollten Küchenschränke aufhängen können
(9.11.2015) Über manches kann man im Zusammenhang mit der Ausstattung einer Wohnung trefflich streiten - einige Merkmale sind aber unabdingbar, um von einer vertragsgemäßen Nutzung einer Immobilie sprechen zu können. Dazu gehört die Möglichkeit, an die Küchenwand Schränke hängen zu können. (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 67 S 355/14)
Mangel der Mietsache
Der Fall: Als der klagende Mieter seine Wohnung bezogen hatte, bemerkte er, dass die Küchenwände wegen ihrer einfachen Gipsbeplankung zu schwach waren, um Küchenschränke zu tragen. Der Mieter betrachtete das als unzumutbar und forderte den Eigentümer auf, für stabilere Wände zu sorgen - was dieser wiederum verweigerte. Weil sich beide Parteien nicht einigen konnten, musste sich das Landgericht Berlin mit der Angelegenheit befassen.
Das Urteil: Die Richter stellten fest, dass es zum Mindestwohnstandard gehöre, in der Küche Schränke aufhängen zu können. Schließlich sei das nötig, um Küchenutensilien unterzubringen. Wenn das nicht der Fall sei, müsse man von einem Mangel der Mietsache sprechen. Die konkrete Lösung habe nicht der allgemeinen Verkehrsanschauung von der Nutzung einer Immobilie entsprochen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
ausgewählte weitere Meldungen:
- Neue KLB-Plansteine für nun 42½ und 49 cm dicke Leichtbetonwände (9.11.2015)
- Praxiswissen für den Trockenbau auf 40 Seiten von Danogips (26.6.2015)
- Fortis: Lastabtragende Schiebetür-Wandtasche für den Trockenbau neu von Eclisse (11.5.2015)
- Schallschutz im Trockenbau mit LaPlura Hartgipsplatten von Siniat (1.7.2014)
- Aussteifende Holzfaser-Dämmplatte von Steico bauaufsichtlich zugelassen (26.8.2013)
- Knauf definiert eigene Leistungsklassen für den Trockenbau (11.2.2013)
siehe zudem:
- tragende Wände im Rohbau-Magazin auf Baulinks
- Literatur / Bücher zum Thema Mauerwerk bei Amazon