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Recht auf stabile Wände: Mieter sollten Küchenschränke aufhängen können


Bild: Infodienst Recht
und Steuern der LBS
    

(9.11.2015) Über manches kann man im Zusammenhang mit der Ausstattung einer Wohnung trefflich streiten - einige Merkmale sind aber unabdingbar, um von einer vertragsgemä­ßen Nutzung einer Immobilie sprechen zu können. Dazu gehört die Möglichkeit, an die Küchenwand Schränke hängen zu kön­nen. (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 67 S 355/14)

Mangel der Mietsache

Der Fall: Als der klagende Mieter seine Wohnung bezogen hatte, bemerkte er, dass die Küchenwände wegen ihrer ein­fachen Gipsbeplankung zu schwach waren, um Küchenschrän­ke zu tragen. Der Mieter betrachtete das als unzumutbar und forderte den Eigentümer auf, für stabilere Wände zu sorgen - was dieser wiederum verweigerte. Weil sich beide Parteien nicht einigen konnten, musste sich das Landgericht Berlin mit der Angelegenheit be­fassen.

Das Urteil: Die Richter stellten fest, dass es zum Mindestwohnstandard gehöre, in der Küche Schränke aufhängen zu können. Schließlich sei das nötig, um Küchenutensilien unterzubringen. Wenn das nicht der Fall sei, müsse man von einem Mangel der Miet­sache sprechen. Die konkrete Lösung habe nicht der allgemeinen Verkehrsanschauung von der Nutzung einer Immobilie entsprochen.

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