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Neue Landesbauordnung in Rheinland-Pfalz erleichtert mehrgeschossiges Bauen mit Holz


  

(9.8.2015) Seit dem 1. August gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Landesbauordnung. Erstmals können nun bis zu fünf Stockwer­ke hohe Holzhäuser ohne Sondergenehmigung errichtet wer­den. Nach einer vergleichenden Untersuchung des deutschen Holzwirtschaftsrates gehörte Rheinland-Pfalz noch vor einem Jahr zu den sechs Bundesländern mit den schlechtesten Rah­menbedingungen für den Holzbau - siehe auch Bauletter vom 20.5.2014.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern hat Rheinland-Pfalz nach An­gaben des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF) schon heute eine der höchsten Holzbauquoten bundesweit. Der Marktanteil der Holzbauweise beträgt hier aktuell 22,6%, höher ist er nur in Baden-Württemberg. Dort allerdings wurde der Geschosswohnungsbau mit dem Naturmaterial schon früher ermöglicht.

Zur Erinnerung: Die Musterbauordnung, an der sich die neuen Vorschriften für den Holzbau orientieren, stammt bereits aus dem Jahr 2002. Dennoch haben viele Bundes­länder lange gebraucht, um diese Regeln in geltendes Landesrecht umzusetzen.

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