Ferienwohnungen in Baugebieten als Ausnahme zugelassen?
(21.6.2015) Die Bundesregierung tendiert zu der Auffassung, dass Ferienwohnungen in Baugebieten aktuell als Ausnahme zugelassen werden können. Es lägen keine Anhaltspunkte vor, dass bei Verabschiedung der ersten Fassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Jahr 1962 - oder danach - beabsichtigt gewesen wäre, dass Ferienwohnungen in einzelnen Baugebieten unzulässig seien, schreibt sie in einer Antwort (18/5076) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zugleich weist die Bundesregierung darauf hin, dass hierzu keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliege. Sie bedaure, dass im Hinblick auf eine abweichende Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte Greifswald und Lüneburg keine revisionsgerichtliche Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht herbeigeführt worden sei.
Aus diesem Grund prüft die Bundesregierung laut eigenen Angaben derzeit eine Änderung der BauNVO zur Umsetzung der geänderten Umweltverträglichkeitsprüfung. Vorrangiges Ziel sei dabei die Herstellung von Rechtssicherheit. Das Bundesbauministerium habe ferner eine Länderanfrage gestartet, in der die Länder gebeten werden, Auskunft zu ihrer bisherigen Verwaltungspraxis in Bezug auf Ferienwohnungen zu geben. Auf dieser Grundlage könnte - ein entsprechender Konsens der Länder vorausgesetzt - im Rahmen der anstehenden Städtebaurechtsnovelle im Zusammenhang mit der BauNVO-Änderung ein Regelungsvorschlag unterbreitet werden.
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