Kann ein Treppenlift als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden?
(8.6.2015) Der Einbau von Treppenliften ist nicht selten der einzige Ausweg, um gehbehinderten Menschen zu ermöglichen, in verschieden Stockwerke ihres Hauses zu gelangen und damit dort wohnen bleiben zu können. Aber obwohl beim Neubau die Barrierefreiheit immer mehr an Bedeutung gewinnt, müssen deutsche Gerichte (noch) relativ häufig darüber entscheiden, ob die Kosten für den Einbau eines Teppenlifts steuerlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden können. In einem der Fälle entschied 2014 der Bundesfinanzhof als höchste Instanz, dass die Anerkennung zumindest nicht rein formal begründet werden dürfe. (Aktenzeichen VI R 61/12)
Der Fall: Ein Hausbesitzer benötigte selbst für kurze Strecken einen Rollstuhl oder Rollator und ließ deshalb für rund 18.000 Euro einen Treppenlift einbauen, um sich zwischen den Stockwerken seines Hauses bewegen zu können. Der Betrag wurde in der nächsten Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Doch das Finanzamt verweigerte die Anerkennung mit der Begründung, dass im Vorfeld kein (amts-)ärztliches Gutachten zur Notwendigkeit des Einbaus erstellt worden sei.
Das Urteil: Die Richter des Bundesfinanzhofes die Angelegenheit bezogen nicht Stellung dazu, ob ein Treppenlift notwendig gewesen sei oder nicht. Das müsse nach Abwägung der medizinischen Argumente die zuständige Instanz entscheiden. Aber die steuerliche Anerkennung allein schon am starken Formalismus des Vorab- Gutachtens scheitern zu lassen, das gehe zu weit.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Finanzgericht für steuerliche Absetzbarkeit eines Treppenlifts, wenn medizinisch indiziert (26.7.2021)
- Lebenslange Garantie für Treppenlifte (27.9.2018)
- BGH-Urteil zur Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen (14.1.2017)
- Thyssenkrupp-Studie: Deutsche beschäftigen sich viel zu spät mit Wohnsituation im Alter (2.12.2016)
- „FreiRäume 2015/2016“: Ratgeber für barrierefreies Bauen und Wohnen (14.9.2015)
- weitere Details...
- ausgewählte weitere Meldungen:
- ThyssenKrupp-Umfrage: Jeder Dritte über 40 denkt nicht über barrierefreies Wohnen nach (5.9.2014)
- INSA-Studie 50+: Akzeptanz von Treppenliften auf einem guten Weg (5.9.2014)
- Neuer VPB-Leitfaden zum barrierearmen Planen und Bauen (1.6.2014)
- Treppensteighilfe StairWalker sorgt laut Studie für weniger Stürze und hält fit (28.10.2013)
- Personenlifte vor Gericht (28.10.2013)
- Ein Meter, nicht weniger! Urteil zur Mindesttreppenbreite in Mehrfamilienhäusern (16.5.2013)
siehe zudem:
- Treppenlifte und barrierefrei Umbauen auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Baurecht, barrierefreies Bauen, Wohnen im Alter und Gerontologie bei Baubuch / Amazon.de