Umstritten: Kündigungen von Bauspar-Altverträgen zum „Schutz des Bausparkollektivs“
(23.2.2015) Mit der umstrittenen Kündigung von rund 135.000 höherverzinsten Altverträgen wollen Deutschlands Bausparkassen jährlich über 60 Millionen Euro an Zinszahlungen einsparen - dies hat der Zinsexperte Max Herbst vom Frankfurter Finanzdienst FMH für das Wirtschaftsmagazin Capital (Ausgabe 3/2015) überschlägig errechnet. Es geht um gekündigte Altverträge, die seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind. Grundlage der Berechnung war eine durchschnittliche Bausparsumme von 35.000 Euro. Dabei setzte Herbst ein Anlagevolumen aus zuteilungsreifen Hochzinsverträgen von insgesamt etwa 1,89 Milliarden Euro voraus, das im Schnitt mit 3,5 Prozent Guthabenzins bedient werden muss, was einer jährlichen Einsparung von 66 Millionen Euro entspräche.
Den von vielen Bausparkassen zur Begründung der Kündigung herangezogenen „Schutz des Bausparkollektivs“ wollen Verbraucherschützer nicht gelten lassen. Es könne wohl kaum sein, dass diese ein bis zwei Prozent der Kunden alle anderen in Bedrängnis bringen. Man dürfe wohl eher annehmen, dass die Kassen nur kündigen, um ihren Gewinn um ein paar Prozentpunkte zu erhöhen.
Der Vorstand der LBS Bayern, Franz Wirnhier, hält gegenüber „Capital dagegen: „Der Bausparvertrag ist kein Anlageprodukt zur Rendite-Optimierung. Es geht darum, Menschen Wohneigentum zu ermöglichen.“ Es sei schließlich nicht der Sinn des Bausparens, Anlegern ohne Finanzierungsabsicht zeitlich unbegrenzt Dauervorteile zu ermöglichen. Deshalb werde seine Kasse weiterhin „konsequent Altverträge kündigen, wenn der Zweck des Bausparens nicht mehr verfolgt wird“.
Finanzexperte Herbst hält Kündigungen aus diesem Grund für ein Unding: „Jahrelang haben die Kassen gutes Geld mit diesen Kunden verdient, weil sie deren Einlagen gegen hohe Darlehenszinsen verliehen. Heute sagen sie: Das sind alles Gauner und Schmarotzer, die nutzen das Kollektiv aus.“
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