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Zweiseitiges Schallschutz ABC von Fraunhofer IRB und Bauherren-Schutzbund

(1.7.2014) Gemeinsam mit dem Fraunhofer Informationszen­trum Raum und Bau (IRB) hat der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) ein kurz gefasstes ABC des Schallschutzes aufgelegt. Schallschutz gilt als wichtiges Qualitätsmerkmal für Immobi­lien. Da seine Qualität wiederum schwer zu definieren ist, will der Ratgeber grundlegendes Wissen zum Schallschutz vermit­teln und aufzeigen, was Bauherren und Immobilienkäufer be­achten sollten.

Geräusch oder Lärm: Die Wahrnehmung ist subjektiv

Faktoren wie Lebenssituation oder Stressdisposition haben einen Einfluss darauf, ob Geräusche als störend, neutral oder angenehm wahrgenommen werden:

  • So wird Lärm von Nachbarn, zu denen ein gutes Verhältnis besteht, als weniger störend empfunden.
  • Zu den unangenehmen Schallquellen zählt Lärm durch Verkehr und Gewerbebe­triebe - vor allem auch, wenn er unvorhergesehen auftritt.
  • Vibrationen der Haustechnik nach nicht fachgerechtem Einbau zählen zu Son­dergebieten des Schallschutzes.

Der BSB-Ratgeber informiert, worauf es beim Schallschutz innerhalb und zwischen den Wohnungen ankommt. So können Maßnahmen gegen Schallentstehung und zur Schall­absorption getroffen werden. Zwischen den Nutzungseinheiten steht die Schalldäm­mung im Vordergrund. Erklärt wird, welche baulichen Trennungen geeignet sind. Eine gesonderte Fachplanung kann erforderlich werden.

Auch wird erläutert, wo und wie Kennwerte für Schallschutz definiert sind, welche ak­tualisierten Mindestanforderungen an die Schalldämmung vorliegen und was empfeh­lenswert ist. Ein besserer als in der Norm geforderter Schallschutz muss vor Planungs­beginn vertraglich vereinbart werden. Zu beachten ist allerdings, dass dieser höhere Planungs- und Baukosten nach sich zieht.

Konkrete Tipps für Bauherren und Immobilienerwerber halten weitere Kapitel des Rat­gebers bereit. So sollten beim Neubau von vornherein verbindliche Vereinbarungen über den gewünschten Schallschutz getroffen werden. Dieser fließt in die Grundriss­gestaltung und die Auslegung der Bauteile und Anlagen ein. Die Bauausführung sollte sorgfältig kontrolliert werden, denn Probleme wirken sich auch auf den Schallschutz aus.

Auch beim Immobilienkauf kann der Erwerber seine Vorstellungen zum Schallschutz mit dem Verkäufer vertraglich vereinbaren. Dabei empfiehlt sich, den Schallschutz zahlen­mäßig zu erfassen. Unpräzise Angaben führen nicht selten zu jahrelangen Rechtsstrei­ten. Bei Umnutzung von Gebäuden ist zu beachten, dass erreichbarer Schallschutz von der vorhandenen Bausubstanz abhängt und nur begrenzt zu verbessern ist.

Wie mit einfachen Mitteln Lärm zu vermeiden ist, auch dazu gibt es Hinweise. Dabei helfen z.B. Abdichtungen an Fenstern und Türen, Filzgleiter unter Möbeln, Schallent­koppelungen haustechnischer Anlagen und vor allem: gegenseitige Rücksichtnahme.

Der Ratgeber ist kostenlos unter bsb-ev.de > Ratgeber & Checklisten > Ratgeber Aktuell downloadbar (direkter PDF-Download).

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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