Abkürzungen der Pflichtangaben nach §16a EnEV bei Immobilienanzeigen
(5.5.2014) Am 1. Mai trat die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Für die Vermarktung von Immobilien mittels Anzeigen haben sich damit erhebliche Änderungen ergeben, da die EnEV 2014 zur Angabe bestimmter Energiemerkmale in kommerziellen Medien verpflichtet - vorausgesetzt, dass zum Zeitpunkt der Insertion ein gültiger Energieausweis vorliegt. „Vor allem in Printmedien werden die Anzeigenkosten durch die Pflichtangaben in die Höhe getrieben“, befürchtet Sun Jensch, Geschäftsführerin des IVD Bundesverband - siehe auch Baulinks-Beitrag „IVD: ,EnEV 2014 erschwert Vermarktung von Immobilien’“ vom 27.4.2014.
Um hohe Anzeigenkosten zu vermeiden, können in den Anzeigen Abkürzungen verwendet werden. „Dies ist grundsätzlich zulässig“, so Jensch. „Problematisch ist allerdings, dass das zuständige Bundesministerium kein offizielles Abkürzungsverzeichnis erstellt hat.“ Trotz aller Vorsicht könne es daher zu Abmahnungen kommen, wenn die Abkürzungen von Laien missverstanden werden. Hier werde erst die Rechtsprechung in den nächsten Jahren Klarheit schaffen.
Die nachfolgenden Abkürzungen können verwendet werden, sofern das Abkürzungsverzeichnis entsprechend mit abgebildet wird. „Die isolierte Verwendung kann gegebenenfalls zu Abmahnungen führen, da der Adressat nicht eindeutig erkennen kann, was abgekürzt wurde“, mahnt Jensch.
Mögliche Abkürzungen:
-
Die Art des Energieausweises (§ 16a Abs. 1 Nr. 1 EnEV):
- Verbrauchsausweis: V
- Bedarfsausweis: B -
Der Energiebedarfs- oder Energieverbrauchswert aus der Skala des Energieausweises in kWh/m²a (§ 16a Abs. 1 Nr. 2 EnEV):
- kWh (zum Beispiel 257,65 kWh) -
Der wesentliche Energieträger (§ 16a Abs. 1 Nr. 3 EnEV)
- Koks, Braunkohle, Steinkohle: Ko
- Heizöl: Öl
- Erdgas, Flüssiggas: Gas
- Fernwärme aus Heizwerk oder KWK: FW
- Brennholz, Holzpellets, Holzhackschnitzel: Hz
- Elektrische Energie (auch Wärmepumpe), Strommix: E -
Baujahr des Wohngebäudes (§ 16a Abs. 1 Nr. 4 EnEV):
- Bj (zum Beispiel „Bj 1997“) -
Energieeffizienzklasse des Wohngebäudes bei ab 1. Mai 2014 erstellten Energieausweisen (§ 16a Abs. 1 Nr. 5 EnEV)
- A+ bis H (zum Beispiel B)
In einer Anzeige könnten die Pflichtangaben bezüglich der EnEV also beispielsweise folgendermaßen aussehen - sofern die verwendeten Abkürzungen mitveröffentlicht sind:
- „V, 122 kWh, FW, Bj 1962, D“
- anstatt: „Verbrauchsausweis, 122 kWh/m²a, Fernwärme aus Heizwerk, Baujahr 1962, Energieeffizienzklasse D“
Gibt die Zeitung oder das Online-Portal, in denen inseriert wird, ein eigenes Verzeichnis vor, sollte dieses unbedingt verwendet werden. Gibt es kein Abkürzungsverzeichnis, sind Abkürzungen unzulässig, soweit hieraus nicht deutlich wird, was abgekürzt wurde.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Urteil: Auch Immobilienmakler müssen Angaben zu Energieverbrauch und -effizienz vorlegen (13.6.2016)
- EnEV 2014: Fehlerhafte Immobilienanzeigen kosten seit dem 1. Mai Bußgeld (3.5.2015)
- Bundeskartellamt erlaubt den Zusammenschluss von Immonet und Immowelt (21.4.2015)
- IVD: Gesetzentwurf zum „Bestellerprinzip“ in seiner jetzigen Form praxisuntauglich (3.11.2014)
- Die Energiewende muss zur Hauswende werden ... in Richtung Plusenergiegebäude (23.9.2014)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Kurzgefasst: Neuregelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 (30.4.2014)
- Richtig oder falsch? 6 Irrtümer rund um die neue Energieeinsparverordnung (30.4.2014)
- Bündnis Energieausweis fordert einheitlichen Energieausweis (30.4.2014)
- LBS-Hausbesitzertrend 2014: „Kosten für Modernisierung werden häufig unterschätzt“ (30.4.2014)
- EnEV 2014 kompakt: Über 140 Fragen und Antworten zur Energieeinsparverordnung (27.4.2014)
- IVD: „EnEV 2014 erschwert Vermarktung von Immobilien“ (27.4.2014)
- DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ in der Praxis& (6.4.2014)
- 18599 Gütegemeinschaft erwartet massive Probleme beim Start der EnEV 2014 (15.4.2014)
- Kostenfreie Broschüre zur EnEV für Fachleute und Auftraggeber auf EnEV-online.de (30.3.2014)
siehe zudem:
- Energieeinsparverordnung und Energieberatung auf Baulinks
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