Riester-Reform erleichtert 2014 das Entschulden bei Immobilienfinanzierungen
(29.9.2013) Eigentümer von selbst genutzten Immobilien können ab 2014 ihre angesparten Riester-Guthaben jederzeit zur Entschuldung einsetzen. Bislang war eine Kapitalentnahme zur Entschuldung nur zu Beginn der Auszahlungsphase - in der Regel bei Renteneintritt - möglich. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums an die LBS hervor.
Verbessert haben sich mit der aktuellen Gesetzesänderung beim Wohn-Riester auch die Regelungen für Umschuldungen. Für den Erhalt der Riester-Förderung kommt es nun nicht mehr darauf an, wann die Immobilie angeschafft bzw. hergestellt wurde. Wie die LBS West erklärt, können damit ab 2014 auch alle Eigentümer, die ihre Immobilie vor 2008 gebaut oder gekauft haben, ihren Riester-Kredit oder ihr Riester-gefördertes Bauspardarlehen für die Umschuldung nutzen.
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siehe zudem:
- Baufinanzierung, Immobilien und Baurecht auf Baulinks
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