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Marktanreizprogramm für regenerative Heizungstechnik mit Hochwasserfonds kombinierbar

(18.8.2013) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist Haus­besitzer, deren Heizungsanlage durch das Hochwasser in diesem Jahr zerstört wurde, auf die Fördergelder aus dem „Marktanreizprogramm“ (MAP) hin. Mit diesem Programm werden moderne Öko-Heizungen in Gebäuden, die vor 2009 errichtet wurden, geför­dert.

„Wer jetzt in Folge der Hochwasserkatastrophe seine Heizung erneuern muss, sollte eine Heizung mit erneuerbaren Energien in Betracht ziehen“, hebt Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA, hervor. Die Betroffenen könnten hierfür beim BAFA attraktive Zu­schüsse beantragen. So zahle das BAFA z.B. für einen Gas-Brennwertkessel in Kombi­nation mit einer Solarkollektoranlage 2.000 Euro, für eine Pelletheizung 2.900 Euro oder für eine Wärmepumpe 3.300 Euro - siehe auch Baulinks-Beitrag „MAP: Mehr För­dergeld seit 15.8. für Solarthermie-Anlagen, Biomassekessel und Wärmepumpen“ vom 12.8.2012.

Damit die betroffenen Menschen ihre Wohngebäude möglichst schnell wieder in einen bewohnbaren Zustand versetzen können, sichert das BAFA eine kurzfristige und unbü­rokratische Bearbeitung der Anträge zu. Fristen zur Einreichung der vollständigen Un­terlagen oder zur Inbetriebnahme der Anlage sollen großzügig bemessen werden.

Dr. Wallraff betont in dem Zusammenhang: „Der besondere Vorteil der BAFA-Förde­rung besteht darin, dass sie mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombinierbar ist. Die Obergrenze ist das Doppelte des BAFA-Zuschusses. Wer also vom BAFA z. B. 2.900 Euro für seine Biomasseanlage erhält, kann für diese Anlage insgesamt einen Zuschuss von 5.800 Euro bekommen.“

MAP mit Hochwasserfonds kombinierbar

Die Förderung nach dem MAP ist beispielsweise mit dem Hochwasserfonds von Bund und Ländern kombinierbar, mit dem eine umfassende und schnelle Unterstützung ge­währleistet werden soll. Um die Antragsbearbeitung im BAFA zu erleichtern, sollte bei Leistungen aus diesem Fonds klar ausgewiesen werden, wie hoch der Anteil für die re­generative Heizungsanlage ist. Solange dieser nicht den BAFA-Fördersatz überschrei­tet, ist eine Kombination problemlos möglich.

Hochwasseropfer, die bereits mit erneuerbaren Energien geheizt und hierfür einen Zuschuss aus dem MAP erhalten haben, werden gebeten, das BAFA direkt zu kontaktieren, um die Möglichkeiten der Förderung einer Ersatzheizung abzuklären.

Details zur Förderung sowie die Antragsformulare sind auf der Internetseite des BAFA unter heizen-mit-erneuerbaren-energien.de veröffentlicht. Für alle weiteren Fragen steht die Hotline unter 06196 908-625 zur Verfügung.

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