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Offene Fluchtwege mit Freilaufzylindern nach FZG Richtlinie

(8.8.2013) 2010 hat das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge (PIV) in Velbert die FZG-Richtlinie entwickelt, in der die genauen Prüfbedingungen festgelegt sind, welche die einwandfreie Funktion zwischen Schließzylinder mit Freilauffunktion und getriebe­betätigter Anti-Panik-Mehrfachverriegelung gewährleisten soll. Das reibungslose Zu­sammenspiel beider Komponenten ist wichtig, damit Menschen im Ernstfall Gebäude auch durch solche Türen verlassen können, die zuvor verriegelt wurden. Im Unter­schied zum herkömmlichen Schließzylinder, dreht der Schließbart des Freilaufzylinders auch dann noch frei, wenn der Schlüssel nach dem Verriegeln abgezogen wurde. So ist gewährleistet, dass sich allein durch das Betätigen der inneren Türklinke alle Ver­riegelungspunkte der Anti-Panik-Mehrfachverriegelung zurückziehen und sich die Tür zum Flüchten öffnen lässt.

Der Test des PIV umfasst im Wesentlichen die Belastung des Schließbartes mittels ei­ner speziellen Prüfeinrichtung während des Schließvorganges. Nach dem Schlüsselab­zug muss der Schließbart noch frei drehbar sein. Erfolgreich geprüfte Zylinder erhalten vom PIV ein entsprechendes Prüfzeugnis.

Prüfung schafft Sicherheit

Den hohen Anforderungen der FZG-Richtlinie des PIV werden die Winkhaus Zylinder vom Typ/15 gerecht. Diese Sondertypen stehen als Doppelzylinder und teilweise auch als Halbzylinder für alle mechanischen Schließsysteme und auch für das elektronische Schließsystem blueChip zur Verfügung.

Alle vom PIV geprüften Zylinder, die über die geeignete Freilauffunktion verfügen, sind mit dem Zeichen „FZG“ (Freilauf-Zylinder für Getriebeschlösser) versehen. Diese Zylinder können dann mit geeigneten getriebebetätigten Anti-Panik-Mehrfachverrie­gelungen kombiniert werden. Diese Verriegelungen werden ebenfalls mit dem Kennzei­chen „FZG“ auf der Stulp gekennzeichnet und mit dem Hinweis in der Montageanlei­tung versehen, dass nur FZG-Schließzylinder verbaut werden dürfen.

Weitere Informationen zu Freilaufzylindern nach FZG Richtlinie können per E-Mail an Winkhaus angefordert werden.

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