FVLR-Mitglieder halten an vollständiger Deklaration ihrer Rauchabzugsgeräte fest
(21.7.2013) Zum 1. Juli 2013 sind wichtige Prüf- und Kennzeichnungspflichten für Bauprodukte entfallen. Betroffen sind auch die natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG), wie sie auf Dächern beispielsweise mit Lichtkuppeln oder Lichtbändern ausgebildet werden. Zukünftig dürfen die CE-Zeichen auf den Rauchabzugsgeräten auch verkürzte oder nicht vollständige Angaben enthalten.
Die Mitgliedsunternehmen des FVLR Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. wollen jedoch freiwillig die bisherige Praxis beibehalten. Geschäftsführer Dipl.-Ing. Thomas Hegger erklärt, warum: „Mit der Fortführung der kompletten CE-Kennzeichnung direkt auf den Produkten können NRWG auf der Baustelle weiter ohne großen Aufwand kontrolliert werden. Die bei uns auch künftig vorhandene Volldeklaration ist deshalb vor allem ein Service, über den sich alle freuen können, die diese Geräte auf der Baustelle abnehmen oder am fertigen Gebäude überprüfen müssen.“
Auf Mindestwerte achten
Stammen die verwendeten NRWG von einem Verbandsmitglied, stehen weiterhin alle wichtigen Angaben auf dem CE-Schild des Produkts. Nach einer Empfehlung des FVLR sollten diese Produkte neben der Angabe über die aerodynamisch wirksame Fläche bestimmte Anforderungen (Mindestwerte in Klammern) unbedingt einhalten. Dazu gehören ...
- die aerodynamisch wirksame Fläche (.... m²)
- Funktionssicherheit (Re 50),
- Schneelast (SL 500),
- Niedrige Temperatur (T -5° C),
- Windlast (WL 1.500) und
- Wärmebeständigkeit (B 300).
Stichtag: 1. Juli 2013
Hintergrund ist die Veränderung der bisherigen europäischen Bauproduktenrichtlinie zu einer Bauproduktenverordnung der EU. Der wichtigste Unterschied dabei: Das neue Regelwerk wird unmittelbar geltendes Recht, ohne dass es wie bisher einer eigenständigen nationalen Umsetzung bedarf. „Damit ersetzt die europäische Bauproduktenverordnung seit 1. Juli dieses Jahres die bisherige deutsche Bauproduktenverordnung - und zwar mit sofortiger Wirkung, also ohne Übergangsfrist“, weist Thomas Hegger auf die Brisanz des Themas hin.
Erleichterte Überprüfung
Mit der Neuregelung wurde auch eine Reihe inhaltlicher Veränderungen vorgenommen, u.a. eben bei der Kennzeichnungspflicht von NRWG. Bisher mussten die wichtigsten Anforderungen nicht nur nach DIN EN 12101-2 geprüft und zertifiziert, sondern deren Ergebnisse auch komplett auf dem Produkt deklariert werden. Im Rahmen der Bauüberwachung ließ sich dadurch mit einem Blick erkennen, ob tatsächlich die vorgesehene Leistung eingebaut wurde.
Nach europäischem Recht soll es aber künftig reichen, nur noch
eine einzige Basisanforderung zu prüfen, die dann nicht einmal
vollständig auf dem Produkt, sondern z. B. nur im Internet oder
den Begleitpapieren deklariert werden muss. Das erhöht den Aufwand
bei Überprüfungen, gleichzeitig steigt die Gefahr von Fehlern,
Verwechslungen und auch von Missbrauch.
Vor diesem Hintergrund
erhöht die Entscheidung der FVLR-Mitglieder, die bisherige
Volldeklaration aller geforderten Parameter auf dem Produkt
beizubehalten, die Sicherheit der Gebäude und vereinfacht die
Arbeit von Bauleitern, Brandschutzprüfern und Feuerwehren.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR e.V.)
- Neues „Grundlagenpapier Entrauchung“ vom VDMA (14.12.2012)
- Mehr Aufwand für Rauchschutz in Lebensmittelmärkten (11.7.2014)
- Isolierverglaste Lamellenfenster von Glasbau Hahn: natürliche Lüftung bei geringem Platzverbrauch (27.1.2014)
- Aktualisierter FVLR-Sonderdruck zur neuen geplanten Muster-Industriebaurichtlinie (13.12.2013)
- Fünf ZVEI-Broschüren zu RWA und natürlicher Lüftung zum kostenlosen Download (5.12.2013)
- Neuerscheinung: „Rechtspraxis für Brandschutzplaner“ (27.9.2013)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Neufassung der Bauprodukte-Verordnung (24.6.2013)
- „Ambiente“: Neues Tageslicht-Programm der JET-Gruppe für Flachdächer (7.6.2013)
- FVLR: Vorbeugender Brandschutz durch NRWG ist wirtschaftlich und lebensrettend (5.6.2012)
- Neuer Kettenantrieb von D+H für schwere NRWG-Dachfenster (5.6.2012)
- Merkblatt des FVLR zur Reparatur beschädigter Lichtkuppeln und Lichtbänder (16.2.2012)
- Regelmäßige Wartung von RWA-Anlagen ist unumgänglich (16.8.2011)
- Neue Arbeitsstätten-Richtlinie ASR A3.4 zur Beleuchtung von Arbeitsstätten mit Tageslicht und Kunstlicht (20.7.2011)
siehe zudem:
- RWA-Anlagen und baulicher Brandschutz auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Tageslichtnutzung, Licht+Architektur bei Amazon