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Neuer VPB-Ratgeber: „Zahlungsplan muss Baufortschritt entsprechen“

(24.6.2013) Etwa 80 Prozent der Bauherren, deren Schlüssel­fertiganbieter während der Bauzeit pleitegeht, haben sich vor­her nicht von einem unabhängigen Experten beraten lassen, sondern auf ihr Glück vertraut, so jedenfalls die Beobachtung des Verbands Privater Bauherren (VPB). „Hätten diese Bauher­ren ihren Bauvertrag schon vor Unterschrift von einem unab­hängigen Bausachverständigen prüfen lassen, wären vor allem überzogene Zahlungspläne rechtzeitig entdeckt worden“, kon­statiert Thomas Penningh, Präsident des Verbands Privater Bauherren (VPB). Um angehende Bauherren über das wichtige Thema Zahlungsplan zu informieren, hat der Verband Privater Bauherren jetzt den neuen Ratgeber „Zahlungsplan“ heraus­gegeben.

„Die Zahlungspläne sind, neben der Bau- und Leistungsbeschreibung, das A und O des Bauvertrags“, erläutert der Bausachverständige Penningh. „Sie regeln, welcher Ab­schlagsbetrag wann und für welche Leistung bezahlt werden muss. Unserer Erfahrung nach setzen fast alle Firmen diese Abschlagszahlungen zu hoch an. Wenn der Bauherr die überhöhten Abschläge tatsächlich bezahlt, und die Firma wird insolvent, dann bleibt der Bauherr nicht nur auf einer unfertigen Bauruine sitzen, sondern er verliert in der Regel auch noch das bereits vorausbezahlte Geld.“

Damit das nicht passiert, ist es wichtig, bereits im Bauvertrag einen realistischen Zah­lungsplan zu formulieren und die Zahlungen wirklich erst dann zu überweisen, wenn der entsprechende Bautenstand erreicht ist. Der VPB hat im neuen Ratgeber pauscha­lierte Erfahrungswerte zusammengefasst und erläutert. Sie lassen sich allerdings, so der VPB, nicht einfach auf jedes beliebige Objekt übertragen. Zahlungspläne müssen sich stets nach dem individuellen Bauvorhaben richten. Wer beispielsweise eine kom­plizierte Gründung meistern muss, modernste Haustechnik haben will oder einen Keller baut, der muss seine Raten entsprechend anpassen. Laien sollten sich dabei beraten und auch den Baufortschritt regelmäßig vom unabhängigen Sachverständigen kontrol­lieren lassen.

Ratgeber „Zahlungsplan“ kann kostenlos unter vpb.de > Services > Kostenlose Angebote (direkter PDF-Downlaod).

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