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VFF-Merkblatt: Das Erstellen des Lüftungskonzeptes ist Sache des Planers

(20.6.2013; Verlinkungen am 10.5.2016 upgedatet.) Das Er­stel­len eines Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 liegt in der Verantwortung der mit einem Neubau-, Um­bau- oder Moder­ni­sie­rungsprojekt befassten Architekten, Pla­nungsbüros oder TGA-Ingenieure. Darauf weist der Verband Fenster + Fassade (VFF) in seinem Merkblatt ES.05 in Kapitel 6.5 hin.

Laut Merkblatt wird durch den Fachplaner unter Berücksichti­gung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte eine opti­male Anpassung des Lüftungskonzeptes an das Gebäude ga­rantiert. Dem Planer obliegt außerdem die Einbeziehung aller anderen Gewerke wie den Bereichen Fensterbau, Installation und Isolation in die Umsetzung der in einem Pflichtenheft be­schriebenen Maßnahmen, die von der planenden Stelle über­wacht und koordiniert wer­den. „Anders sieht die Situation nur aus, wenn der Fens­terhersteller die Planungsleistung explizit übernimmt. Dann ist er auch für das Lüf­tungskonzept verantwortlich“, bekräftigt der Technische Leiter des VFF, Frank Koos. Intelligente Lüftungskonzepte würden helfen, Energie zu sparen und Schimmelpilzbe­fall zu verhindern. „Der Luftaustausch darf dabei nicht unkontrolliert erfolgen, son­dern ist planerisch zu dimensionieren. Dies kann zum Beispiel mit Hilfe der Wohnungs­lüftungsnorm DIN 1946-6 geschehen“, erklärt Koos.

Das Merkblatt ES.05: 2012-09 „Lüftung von Wohngebäuden – Gesundheit, Scha­densvermeidung und Energiesparen“ ist als Leseprobe im Internet unter win­dow.de im VFF-Bereich „Normung und Technik“ in Auszügen einzusehen. Es kann über den Online-Shop des VFF unter shop.window.de bestellt werden. Die Schutzgebühr beträgt 19 Euro für Nichtmitglieder des Verbandes zuzüglich der anfallenden Versand­kosten. VFF-Mitglieder erhalten je ein Exemplar kostenlos und weitere Exemplare zum Sonderpreis.

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