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Rauchwarnmelder jetzt auch in NRW Pflicht

Rauchwarnmelderpflicht
 

(21.4.2013) Seit dem 1. April 2013 gilt für das Bundesland Nordrhein-Westfalen eine Einsatzpflicht für Rauchwarnmelder in Wohngebäuden. Die novellierte Landesbauordnung sieht vor, dass sämtliche Neubauten ab sofort entsprechend ausgestat­tet werden müssen. Für den Gebäudebestand gilt eine Über­gangsfrist bis zum 31. Dezember 2016.

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

Die Rauchwarnmelderpflicht setzt sich bundesweit immer mehr durch - und das aus gutem Grund, denn die Geräte leisten ei­nen wesentlichen Beitrag zur höheren Sicherheit von Wohnungen und können im Ernstfall Leben retten. Wie mittlerweile die meisten Bundesländer haben jetzt auch Bayern und Nordrhein-West­falen den verpflichtenden Einsatz von Rauchwarnmeldern in ihren Landesbauordnun­gen verankert.

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