Rauchwarnmelder jetzt auch in NRW Pflicht
(21.4.2013) Seit dem 1. April 2013 gilt für das Bundesland Nordrhein-Westfalen eine Einsatzpflicht für Rauchwarnmelder in Wohngebäuden. Die novellierte Landesbauordnung sieht vor, dass sämtliche Neubauten ab sofort entsprechend ausgestattet werden müssen. Für den Gebäudebestand gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2016.
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
Die Rauchwarnmelderpflicht setzt sich bundesweit immer mehr durch - und das aus gutem Grund, denn die Geräte leisten einen wesentlichen Beitrag zur höheren Sicherheit von Wohnungen und können im Ernstfall Leben retten. Wie mittlerweile die meisten Bundesländer haben jetzt auch Bayern und Nordrhein-Westfalen den verpflichtenden Einsatz von Rauchwarnmeldern in ihren Landesbauordnungen verankert.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
ausgewählte weitere Meldungen:
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- Rauchmelderpflicht grassiert und hat Bayern, Niedersachsen und NRW erfasst (11.5.2012)
siehe zudem:
- Rauchmelder und technischer Brandschutz auf Baulinks
- Rauchmelder im Online-Shop