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Neue Fördersätze für Solarstromanlagen

(31.10.2012) Die neuen Fördersätze für Solarstromanlagen sind nun bekannt: Betrei­ber von Photovoltaik-Anlagen, die im November installiert werden, erhalten - je nach Anlagengröße - demnach eine für 20 Jahre garantierte Vergütung von 12,39 bis 17,90 Cent pro Kilowattstunde. In den Folgemonaten Dezember und Januar sinkt die Förde­rung um monatlich jeweils 2,5%. Damit greift eine weitere Regelung, die mit der Novel­le des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Sommer verabschiedet wurde. Sie verfolgt das Ziel, die Solarstromförderung stärker an die Preisentwicklung und den Zubau neuer Solarstromanlagen anzupassen.

Im Verlauf dieses Jahres war die Solarstromförderung bereits mehrfach reduziert wor­den, um auf einen Preisverfall bei Solarmodulen zu reagieren und den weiteren PV-Zu­bau zu regulieren. Allein von Januar bis Oktober dieses Jahres sank die Vergütung je nach Größe der Photovoltaik-Anlage um 36 bis 43%. Durch die wiederholte Absenkung und die bereits festgeschriebenen weiteren Kürzungen sollte der Bau neuer Solar­stromanlagen kaum noch die Verbraucherstrompreise beeinflussen.

„Die Anschaffung einer Solarstromanlage bleibt auch in Zeiten zurückgehender Förder­sätze weiterhin ökologisch sinnvoll und sehr oft auch wirtschaftlich attraktiv. Die Pho­tovoltaik-Preise sind derzeit niedrig und die Produktionskosten von Solarstrom liegen inzwischen deutlich unter den Verbraucher-Stromtarifen. Damit wird der unmittelbare Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms immer interessanter“, erläutert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Die Anrechnung möglichst hoher Eigenverbrauchsquoten werde immer wichtiger für die Wirtschaftlichkeitsberechnung privater oder gewerblicher Photovoltaik-Anlagen. Die Solarbranche hat auf diese Entwicklung bereits reagiert und Lösungen zur Optimierung des Eigenverbrauchs entwickelt wie intelligente Energiemanagement-Systeme und Stromspeicher, die auch bei Eigenheimen zur Anwendung kommen können.

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