Lehrgang: Bauleitung und Planung in Zusammenhang mit asbesthaltigen Baustoffen
(9.9.2012) Im Schadensfall beim Umgang und Planung mit asbesthaltigen Baumaterialien wird seitens der Versicherung von Planern und Bauleitern der Nachweis über die Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 4c gefordert. Nur wenn die Sachkunde TRGS 519 vorliegt kann der Versicherungsnehmer die volle Deckungssumme der vereinbarten Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Liegt der Nachweis der Sachkunde nicht vor, kann dies zu einer empfindlichen Unterdeckung bei der Haftpflichtversicherung führen.
Das Ausbildungszentrum der Bauindustrie in Hamm bietet den zweitägigen Lehrgang TRGS 519 nach Anlage 4 c in Zusammenarbeit mit Herbert Husmann, Asbest-Sachverständiger und Fachdozent, an.
Asbestsanierung ist nach wie vor ein brandaktuelles Thema. In den 1970-ern wurden jährlich bis zu 180.000 Tonnen des „Wunderminerals“ importiert und in allen künstlich hergestellten Baumaterialien verarbeitet. Jährlich sterben noch ca. 1.400 gewerblich technische Mitarbeiter an den Spätfolgen asbestverursachter Erkrankungen. Regelmäßig sind Asbest und asbesthaltige Baustoffe insbesondere bei der Instandhaltung und der Sanierung von Gebäuden anzutreffen. Der unsachgemäße Umgang mit Asbest ist äußerst riskant. Umso wichtiger ist es im Umgang mit asbesthaltigen Materialien, die eigenen Mitarbeiter in der vorgeschriebenen Sachkunde gemäß TRGS 519 zu schulen. Im zweitägigen Lehrgang nach Anlage 4c werden folgende Inhalte vermittelt:
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
- Verwendung von Asbest
- Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest
- personelle Anforderungen
- sicherheitstechnische Maßnahmen
- abschließende Arbeiten, Erfolgskontrolle, Freigaben
- Abfallbehandlung
Zielgruppe für den Lehrgang sind Planer und Bauleiter die mit Instandhaltungsarbeiten oder Sanierung von Gebäuden, Anlagen mit asbesthaltigen Baumaterialien betraut sind.
Die nächsten Termine für den zweitägigen Lehrgang TRGS 519 nach Anlage 4c im ABZ Hamm:
- 1./2.10.2012 und
- 21./22.11.2012
Die Seminargebühr beträgt 340 Euro. Der Lehrgang wird von der Ingenieurkammer Bau NRW und der Architektenkammer NRW als Fortbildungsveranstaltung mit 16 UE anerkannt.
Weitere Informationen können per E-Mail an Dipl.-Ing. Martin Trentmann vom Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW angefordert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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