Bundeskartellamt verhängt Geldbußen gegen Hersteller von Automatiktüren
(29.7.2012) Das Bundeskartellamt hat am 20. Juli wegen verschiedener Absprachen Geldbußen in Höhe von insgesamt ca. 2,4 Mio. Euro gegen acht Hersteller automatischer Türsysteme und ihren Verband sowie einen verantwortlichen Mitarbeiter verhängt. Bei den acht Unternehmen und dem Verband handelt es sich um ...
- Assa Abloy Entrance Systems GmbH, Dieburg,
- Blasi GmbH, Mahlberg,
- Boon Edam GmbH, Düsseldorf,
- Dorma Automatic GmbH + Co. KG KT Systeme, Ennepetal,
- Geze GmbH, Leonberg,
- Kaba Gallenschütz GmbH, Bühl,
- Landert Motoren AG, Bülach/Schweiz,
- record Türautomation GmbH, Wuppertal, und
- Wirtschaftsvereinigung Industrie- und Bausysteme e.V., Hagen, (WIB).
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, erklärte dazu: „Die wettbewerbswidrigen Absprachen betrafen einheitliche Preisspannen für bestimmte Herstellerleistungen sowie die Vereinheitlichung von Rabatten, Stundensätzen und Anfahrtspauschalen für die interne Abrechnung von Ersatzteilen und Subunternehmerdienstleistungen. Die verhängten Geldbußen sind moderat und tragen damit der Art und Schwere der getroffenen Absprachen angemessen Rechnung.“
Die Absprachen wurden laut Bundeskartellamt zum Teil im Rahmen der Verbandsarbeit unter Beteiligung von Mitarbeitern der WIB getroffen, die deshalb ebenfalls bewusst wurde.
Eingeleitet wurde das Verfahren im Jahre 2009 aufgrund eines Bonusantrags der zur Gretsch-Unitas-Gruppe gehörenden weiteren Automatiktür-Hersteller GU Automatic GmbH, Rheda-Wiedenbrück, und GU Service GmbH & Co. KG, Ditzingen, gegen die deshalb keine Geldbußen verhängt wurden. Blasi und record, die in einem späteren Verfahrensstadium einen Bonusantrag einreichten, erlangten dadurch zumindest eine Bußgeldreduktion.
Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig, über etwaige Einsprüche entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf. Allerdings haben sich mit Ausnahme der Geze GmbH alle Unternehmen sowie deren Mitarbeiter zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung - einem so genannten „Settlement“ - bereit erklärt. Geze ist der Auffassung, dass weder die Darstellung des Sachverhalts noch die rechtliche Bewertung durch das Bundeskartellamt zutreffend seien.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
ausgewählte weitere Meldungen:
- Richtlinienkonflikt gelöst: Wie Fluchtwegschiebetüren jederzeit verriegelt werden dürfen. (15.7.2012)
- ifz info TU-07/1: Barrierefreie Türen für den Wohnbereich (13.7.2012)
- Universal Design - Chancen und Konsequenzen (nicht nur) für Türen und Tore (12.7.2012)
siehe zudem:
- Automatiktüren auf Baulinks
- Literatur / Bücher zum Thema bei Amazon