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Infoschrift zur neuen Bauproduktenverordnung von der Deutschen Bauchemie

(1.7.2012; Downloadlink zuletzt am 27.12.2015 aktualisiert.) Im Rahmen der Jahrestagung 2012 hat die Deut­sche Bauchemie eine Informationsschrift zur Umsetzung der neuen Bauproduktenverordnung (BauPVO) veröffentlicht. Die 28-seitige Broschüre soll den Mitgliedsunternehmen und den Akteuren in der Branche als praxisorientierte Arbeitshilfe dienen.

Die neue Informationsschrift gibt einen Überblick über die In­halte der BauPVO und erläutert die Neuerungen und Änderun­gen gegenüber der Bauproduktenrichtlinie, insbesondere bei der CE-Kennzeichnung sowie der Leistungserklärung. Die Autoren erläutern die daraus resultierenden Pflichten der Hersteller und die Abgrenzung zu Importeuren und Händlern.

Einen weiteren Schwerpunkt bilden die neuen Bewertungs- und Prüfmechanismen in der BauPVO. Im so genannten „vereinfachten Verfahren“ kann die bisherige Typprü­fung (Erstprüfung) durch eine „angemessene technische Dokumentation“ ersetzt werden. Die Infoschrift beschreibt diese Fälle. Ziel ist es, Aufwand und Kosten kleiner und mittlerer Unternehmen zu senken.

Die Deutsche Bauchemie gibt Unternehmen in der Broschüre fünf konkrete Handlungs­empfehlungen zur optimalen Vorbereitung auf die BauPVO, die am 1. Juli 2013 ver­bindlich wird:

  • Leistungserklärungen erstellen,
  • CE-Kennzeichnung ändern,
  • Kontakt zu den eingeschalteten notifizierten Stellen aufnehmen,
  • Zehn Jahre Aufbewahrungsfrist der Leistungserklärungen sicherstellen und die
  • Rückverfolgbarkeit von Produkten gewährleisten.

Die Informationsschrift zur Umsetzung der neuen Bauproduktenverordnung (BauPVO) ist als PDF-Dokument verfügbar und kann als gedruckte Publikation über deutsche-bauchemie.de > Publikationen > Bestellung zum Preis von 3 Euro pro Exemplar bestellt werden.

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