„Einzelvergabe ist für Bauherren meist günstiger als GU- oder
GÜ-Vergabe“
(7.11.2011) Für Bauherren ist die Einzelvergabe meist günstiger und risikoärmer als die Vergabe an einen Generalübernehmer oder Generalunternehmer. Diese Meinung hat die Kölner Rechtsanwältin Dr. Anke Leineweber in einem Vortrag bei den „Weimarer Baurechtstagen“ des Evangelischen Bundesverbands für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis vertreten, dessen Kurzfassung in der November-Ausgabe des „Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten“ erschienen ist.
Dr. Leineweber vergleicht darin die Vor- und Nachteile der möglichen Unternehmereinsatzformen. Ihr Fazit: Mit der vom Bauherrn in der Regel bevorzugten Rundum-sorglos-Lösung lassen sich keineswegs die Vorteile realisieren, die Anbieter ins Feld führen. Die Risiken eines Scheiterns oder einer Verteuerung des Bauvorhabens seien weder beim GÜ- noch beim GU-Vertrag ausgeschlossen. Die vermeintlich sehr erleichterte Abwicklung sowie die Vermeidung von Schnittstellenproblemen und Nachweisschwierigkeiten im Rahmen der Gewährleistung müsse sich der Bauherr durch relativ hohe Risikozuschläge erkaufen. Das wirtschaftlich beste Ergebnis werde ihrer Erfahrung nach erzielt, so die Baurechtsexpertin, wenn der Bauherr mit einem versierten Architekten zusammenarbeitet.
Günter Göbel, stv. Chefredakteur des „Wirtschaftsdienst“, empfiehlt Planern am Bau, die Expertise von Dr. Leineweber bei Vertragsverhandlungen als „neutrale Instanz“ vorzulegen. Die entsprechende November-Ausgabe des „Wirtschaftsdienst“ kann kostenlos unter iww.de/ingenieure angefordert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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- Warum Planer Baurechtler brauchen ... (2.3.2008)
- ARGE Baurecht rät: Bauherr darf Bauabnahme verweigern (20.5.2007)
- Die häufigsten Fehler bei der Bauabnahme (2.7.2006)
siehe zudem:
- Architektenkammern, Ingenieurkammern, Baufinanzierung, Immobilien, Baurecht, Fertigbau und Fertighäuser auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Baubeschreibung und Bauverträge, Baurecht bei Baubuch / Amazon.de