VPB-Ratgeber: Steuern sparen mit Handwerkerrechnungen
(25.4.2010) Wer seine Steuererklärung für das Jahr 2009 abschließt, der sollte die Handwerkerrechnungen nicht vergessen. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Steuerlich geltend machen können Hausbesitzer alle Reparaturen oder Modernisierungen am eigenen Haus oder der selbst genutzten Eigentumswohnung. Dabei müssen allerdings eine Reihe von Details beachtet werden. Damit Haus- und Wohnungseigentümer dabei nichts vergessen, hat der VPB alles Wichtige zum Thema in seinem neuen VPB-Ratgeber "Steuern sparen mit Handwerkerrechnungen" zusammengefasst.
Seit Anfang 2009 dürfen 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Handwerker-Lohnkosten pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Das entspricht einer maximal möglichen Ersparnis von 1.200 Euro. Absetzbar sind nur die reinen Lohn- und Arbeitskosten, nicht das vom Handwerker verbaute Material. Abzugsfähig sind außerdem Fahrtkosten und die auf die Lohn- und Fahrtkosten anfallende Mehrwertsteuer - vorausgesetzt, es liegt eine ordentliche Rechnung vor, in der Lohn- und Materialkosten sowie Fahrtkosten und Mehrwertsteuer auch getrennt aufgeführt sind. Zweite Voraussetzung für die Anerkennung der Rechnung beim Finanzamt: Die Forderung muss per Überweisung beglichen worden sein und nicht bar auf die Hand. Beides, sowohl Rechnung als auch Buchungsbeleg will das Finanzamt vom Steuerpflichtigen sehen. Damit soll der Schwarzarbeit ein Riegel vorgeschoben werden.
Steuerlich abzugsfähig
... sind alle Handwerkerrechungen für
Übrigens: Wer jetzt nach dem stürmischen Winter vom Handwerker Fassaden und Dach prüfen und reparieren lässt, der kann die Arbeitskosten nicht nur steuerlich absetzen, sondern er hält mit der Handwerkerrechnung auch gleich noch den Beweis für die Erfüllung seiner Verkehrssicherungspflicht in den Händen, erinnert der VPB.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Handwerkerrechnungen zukünftig erst ab 300 Euro absetzbar? (11.6.2012)
- Absage an eine konkrete Höhe der Instandhaltungsrücklage (14.7.2011)
- 1.981 Jahre Freiheitsstrafen wegen Schwarzarbeit (10.7.2011)
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Ist der Schaden durch Schattenwirtschaft deutlich geringer als angenommen? (19.12.2010)
- Roll & Smile: DIY-Rollputz auf alten Fliesen (19.5.2010)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
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- Als Treppenlift-Käufer steuerlich auf Nummer sicher gehen (2.7.2009)
- Keine Umsatzsteuer für "verlängerte Bauzeiten" (19.10.2008)
siehe zudem:
- Baurecht und Immobilien auf Baulinks
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