Betriebssicherheitsverordnung: Das ändert sich zum Jahreswechsel
(21.11.2009) Zwei Jahre nach dem Fall des Prüfmonopols für überwachungsbedürftige Anlagen steht zum Jahreswechsel eine Änderung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an. Während dies für viele Branchen Erleichterungen verspricht, verschärfen sich die Anforderungen für die Baubranche. So müssen Bauaufzüge künftig alle zwei Jahre geprüft werden. Zuvor sind die überwachungsbedürftigen Anlagen nur alle vier Jahre geprüft worden.
Nach der Inbetriebnahme von überwachungsbedürftigen Anlagen wie Aufzügen sind Betreiber künftig verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten die Prüffristen der Anlage und der Anlagenteile auf Grundlage einer sicherheitstechnischen Bewertung zu ermitteln. Die Fristen sind von einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) wie DEKRA zu bestätigen.
Mit der geänderten BetrSichV können Betreiber den Prüftermin flexibler gestalten. War bisher das Datum der Erstprüfung Stichtag für alle wiederkehrenden Prüfungen, sind nun nur noch der Monat und das Jahr der Erstprüfung ausschlaggebend. Bei Personenaufzügen ist der Monat der (erstmaligen oder erneuten) Inbetriebnahme relevant. Die wiederkehrenden Prüfungen können zudem vorgezogen werden. Betreiber haben so die Möglichkeit, die Prüftermine mehrerer überwachungsbedürftiger Anlagen zu bündeln. Das spart Aufwand und Kosten. Die Prüffrist beginnt dann mit dem Monat, in dem die Prüfung durchgeführt wurde. Für Anlagen mit einer Prüffrist von mehr als zwei Jahren gilt dies nur, wenn die Prüfung um mehr als zwei Monate vorgezogen wird.
DEKRA bietet eine Übersicht der wichtigsten Änderungen mit verschiedenen Download-Möglichkeiten im Internet an dekra.de/de/betriebssicherheitsverordnung.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- DEKRA
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes)
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siehe zudem:
- Baustelleneinrichtung, Baumaschinen, Bauunternehmen, Baustellencontainer, FM- Services und Baurecht auf Baulinks
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