Immobilienverband zur Korrektur der Erbschaftsteuer
(16.11.2009) Der Immobilienverband IVD begrüßt den Ansatz der Regierungskoalition, das seit Jahresbeginn geltende Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz zu korrigieren. "Dass für Geschwister, Nichten und Neffen im Erbfall bislang die gleichen Steuersätze galten wie für nicht zur Familie gehörende Erben, war nicht nachzuvollziehen", sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD Bundesverbands. Mit dem nun im Bundeskabinett beschlossenen Wachstumsbeschleunigungsgesetz solle diese Benachteiligung Familienangehöriger durch teilweise deutlich geringere Prozentsätze in der Steuerklasse II gemindert werden. Insbesondere für Immobilienerben sei Schick zufolge diese Korrektur wichtig. Erbenden Geschwistern oder Geschwisterkindern werde es so erleichtert, die geerbte Immobilie zu halten, da sich die Erbschaftsteuerlast vermindere.
"Haltefrist realitätsfern"
"Es ist allerdings zutiefst bedauerlich, dass die realitätsferne Haltefrist von zehn Jahren bei selbstgenutzten Wohnimmobilien nicht überdacht wurde. Hier besteht noch dringender Nachbesserungsbedarf", so Schick weiter. Kann der Erbe beispielsweise aus beruflichen Gründen die Immobilie nicht über die gesamte Frist selbst bewohnen, entfällt die zunächst gewährte Steuerbefreiung und der Erbe muss die Immobilie rückwirkend versteuern. Gerade in der heutigen Zeit, in der in zahlreichen Städten die Arbeitsmarktsituation sehr angespannt sei, ist nach Ansicht des IVD berufliche Mobilität entscheidend.
Künftig sollen im Erbfall in der Steuerklasse II Steuersätze zwischen 15 und 43 Prozent gelten. Bislang wurde in der Steuerklasse II das Erbe je nach Wert mit 30 oder 50 Prozent besteuert. In der Steuerklasse III gelten weiterhin die Steuersätze von 30 bzw. 50 Prozent, in der Steuerklasse I unverändert Steuersätze zwischen sieben und 30 Prozent.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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siehe zudem:
- Baufinanzierung, Immobilien und Baurecht auf Baulinks
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