HOAI 2009 tritt am 18.8. in Kraft
(16.8.2009) Die HOAI-Neufassung soll am 17.8.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann am 18.8.2009 in Kraft treten.
Für alle ab dem Inkrafttreten am 18.8.2009 vereinbarten Leistungen von Architekten und Ingenieuren gilt die Neufassung der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure bzw. HOAI).
Die bis dahin geltende Fassung der HOAI bleibt weiter auf Leistungen anwendbar, die vor Inkrafttreten der HOAI vereinbart worden sind.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
- Bundesanzeiger Verlag | Bundesgesetzblatt online
zumeist jüngere Beiträge, die auf diesen verweisen:
ausgewählte weitere Meldungen:
- Architektenvertrag - Sichere Projektabwicklung nach HOAI 2009 mit Mustervertrag und Briefvorlagen (9.8.2009)
- 40% Einkommensverlust? VBI verlangt Überarbeitung der neuen HOAI (14.6.2009)
- Bundeskabinett verabschiedet neue HOAI (17.5.2009)
- Kurzarbeit auch für Ingenieur- und Architekturbüros interessant (13.4.2009)
- HOAI 2009 - Honorarerhöhung in Verträgen jetzt schon berücksichtigen (29.3.2009)
- VBI: Finanzkrise hat Ingenieurunternehmen noch nicht erreicht (14.3.2009)
- VBI: Öffentliche und private Bauherren begleichen Rechnungen zu spät (4.1.2009)
- VBI-Kalkulationstool für Auslandsprojekte (21.12.2008)
- Gehaltsgespräche in Architektur- und Ingenieurbüros (7.12.2008)
- Forderungssicherungsgesetz: Was Architekten und Ingenieure wissen müssen (9.11.2008)
- ARGE Baurecht: Architekten arbeiten nicht umsonst (15.6.2008)
siehe zudem:
- Architektenkammern, Ingenieurkammern, weitere Architektenverbände und Berufshaftpflicht auf Baulinks
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