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Vorzeitiger Ausstieg aus dem Versorgungswerk für Architekten und Ingenieure

(7.6.2009) Die Versorgungswerke für Architekten und Ingenieure bieten bei vergleichbarem Beitrag zwar eine höhere Altersversorgung als die gesetzliche Rentenversicherung. Trotzdem kann es sich für selbstständige Architekten und Ingenieure lohnen, die Rente aus dem Versorgungswerk zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen, ohne die aktive Tätigkeit zu beenden. Darauf weist der "Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten" in seiner Juni-Ausgabe hin.

Der "Wirtschaftsdienst" hat anhand eines Musterplaners verglichen, wie sich die Versorgung bei einem vorzeitigen Abruf der Rente mit 60 Jahren bzw. mit normalen Abruf ab 65 darstellt. Ergebnis: Wenn der Architekt/Ingenieur die durch den vorzeitigen Ausstieg aus dem Versorgungswerk frei werdenden Mittel (= verfügbare Rente + gesparte Beiträge ans Versorgungswerk) alternativ anlegt und daraus einen Ertrag von mehr als 1,55 Prozent netto erzielt, rechnet sich der Ausstieg selbst bei einer Lebenserwartung von 90 Jahren. Dabei wurde sogar eine 2,5-prozentige Dynamik der Leistungen des Versorgungswerks unterstellt.

Diese überraschende Ergebnis kommt unter anderem dadurch zustande, dass der steuerpflichtige Anteil der Rente nur 58 Prozent beträgt, wenn die Rente mit 60 Jahren in Anspruch genommen wird. Bei einem Rentenbezug ab 65 liegt der steuerpflichtige Anteil der Rente dagegen bei 68 Prozent.

Der "Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten" empfiehlt deshalb allen selbstständigen Architekten und Ingenieuren ab Mitte 50, ihre Rentenanwartschaften zu analysieren, mit den eigenen Wünschen im Rentenalter abzustimmen und dabei professionellen Sachverstand zu Rate zu ziehen

Service des "Wirtschaftsdienst": Wer sich in das Thema "Vorzeitiger Ausstieg aus dem Versorgungswerk" einlesen will, kann die Juni-Ausgabe des "Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten" mit einem vierseitigen Beitrag " unter iww.de/informationsdienste/architektenundingenieure/WIA/ kostenlos anfordern.

Weitere Gründe für den vorzeitigen Ausstieg

Der vorzeitige Ausstieg aus dem Versorgungswerk hat nach Ansicht des "Wirtschaftsdienst" noch andere Facetten bzw. Vorteile. Beispiel: Architekten und Ingenieure, die mit 60 aussteigen, sind im Gegensatz zu den "Drinbleibern" flexibler, wenn es darum geht, das Vermögen an die jeweilige persönliche (Familien-)situation anzupassen:

  • lm Versorgungswerk ist keine Kapitalisierung möglich. Folge: Hat der Architekt/Ingenieur keinen Partner oder den Partner verloren, der im Todesfall seine Rentenansprüche übernimmt, hat er auch kein vererbbares Kapital, um es zum Beispiel an Kinder zu vererben.
  • Ist die Lebenserwartung des Architekten/Ingenieurs unterdurchschnittlich, sinkt der Bedarf an lebenslanger Rente. Bei einem vorzeitigen Ausstieg ist mehr Geld zur freien Verfügung, um den Lebensabend nach Wunsch zu gestalten.
  • Die Demografie und die Verlängerung der Lebenserwartung führen dazu, dass die künftige Dynamisierung der Rentenanwartschaften und Leistungen wahrscheinlich geringer ausfallen werden als die im Referenzfall unterstellten 2,5 Prozent.
  • Weltweite Kreditexzesse und exponentiell steigenden Staatsschulden erhöhen das Risiko einer Inflation. Wer vorzeitig aussteigt, kann die frei werdenden Mittel in inflationsgeschützte Sachinvestitionen anlegen.

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