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Verbraucherzentrale: Landeskartellamt muss Wasserpreise prüfen

(22.3.2009; Tag des Wassers) Mit undurchsichtigen Cross-Border-Leasing*) Geschäften haben sich die baden-württembergischen Fernwasserversorger verspekuliert. Die Verbraucherzentrale forderte vor diesem Hintergrund das Landeskartellamt auf, die Trinkwasserpreise zu prüfen. Das Landeskartellamt ist zuständig für die Kontrolle der Wasserpreise. "Daher muss das Landeskartellamt jetzt prüfen, ob die regionalen Wasserversorger die gegenwärtige Situation als Gelegenheit missbrauchen, ungerechtfertigt die Trinkwasserpreise zu erhöhen", so Christian Michaelis von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Die Versorgung mit Trinkwasser ist essentieller Teil der Daseinsvorsorge. Die Preisgestaltung darf daher nicht kurzfristigem Profitstreben privater Unternehmen dienen. Die aktuellen Folgen der verlustreichen Cross-Border-Leasing Geschäfte machen deutlich, dass in der Zukunft mehr Sensibilität der Verantwortlichen im Umgang mit dem wichtigsten Bereich der Daseinsvorsorge für die Verbraucher Baden-Württembergs erforderlich ist.

Hintergrundinfos: Bei rückläufigem Verbrauch an Trinkwasser steigen die Trinkwasserpreise. Der Trinkwasserverbrauch ist zwischen 2004 und 2007 um 7 Liter je Einwohner und Tag zurückgegangen. Der Trinkwasserpreis aber im gleichen Zeitraum um rund 10 Cent pro Kubikmeter, also um rund 8 Prozent, im Landesdurchschnitt gestiegen.

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*)  Cross-Border-Leasing (CBL) ist das Leasing über Nationengrenzen hinweg. Leasinggeber und Leasingnehmer haben ihren Sitz also in steuerrechtlich unterschiedlichen Staaten. Aus der Internationalität der Verträge ergaben sich für Unternehmen umstrittene steuerrechtliche Vorteile.
Beispiel: In Mannheim wurden im Jahr 2003 - laut Mannheimer Morgen vom 2. Oktober 2008 - die Kläranlage und weite Teile des städtischen Abwasserkanalnetzes an die US-Versicherung John Hancock (2004 vom Versicherungsunternehmen Manulife Financial übernommen) vermietet. Der Anlagewert betrug 742 Mio. Euro; die Stadt Mannheim kassierte 21 Mio. Euro, die einfädelnden Finanzdienstleister über 30 Mio. Euro.

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