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Bauen 2009: Neue Gesetze haben Einfluss auf die Planung

(15.2.2009) In der Krise gilt es, Chancen zu nutzen. Chancen, die sich aus der Notwendigkeit des Wandels eröffnen. In vielen Ländern, u.a. auch in Deutschland, wird dieser Zusammenhang von den Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft gesehen. Die Handlungsfelder sind vielfältig. Von neuen Gesetzen über Marktanreize wie Fördermittel- und Investitionsprogramme bis hin zu neuen, innovativen Produkten - Gestaltungsmöglichkeiten bestehen in allen Bereichen. Nicht zuletzt im Bauwesen werden heute die Weichen gestellt für eine Zukunft, in der wirtschaftlicher Aufschwung und nachhaltiges Wirtschaften sich bedingen. Hier bildet eine Reihe von Maßnahmen des Gesetzgebers die neuen Rahmenbedingungen, auf die sich der Bausektor aktuell einzustellen hat. Wie rasch die damit verbundenen Neuerungen sich auswirken, ist entscheidend abhängig von der Geschwindigkeit ihrer Umsetzung - bei Neubauten, aber vor allem im Gebäudebestand. Die Planungspraxis ist derzeit geprägt von den noch nicht abgeschlossenen deutschen, europäischen und internationalen Normanpassungen und dem technischen Fortschritt im Bauwesen, insbesondere bei der Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Sanitärtechnik sowie den regenerativen Systemen. Mit dem 1. Januar 2009 ist eine Reihe neuer Gesetze und Verordnungen in Kraft getreten, die Auswirkungen auf die Planung haben.


Grafik aus dem Beitrag "Pflicht ab 2009: Wärme aus Erneuerbaren Energien" vom 8.6.2008

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Seit dem 1. Januar 2009 gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, das den Ausbau erneuerbarer Energien im Gebäudebereich voranbringen soll. Eine wesentliche Neuerung ist dabei die Festlegung von Vorgaben für die Wärmeversorgung von Neubauten über regenerative Energien. Ein Anteil erneuerbarer Energien zum Heizen, wie solarthermische Anlagen, Wärmepumpen oder Pelletheizungen wird im Neubau zur Pflicht.

Solarthermie: Möglichkeiten und Grenzen für eine regenerative Gebäudeheizung

Solarkollektoranlagen können bei richtiger Auslegung einen nennenswerten Anteil an der Heizwärme- und Warmwasserversorgung in Gebäuden liefern. Die Voraussetzungen für einen funktional und wirtschaftlich zufriedenstellenden Einsatz von Solaranlagen gehen von der Bedarfsbestimmung bis zur Bemessung, Auswahl und Kombination der Anlagenkomponenten bis hin zur hydraulischen Einbindung und Regelung. Solarthermische Anlagen in Gebäuden werden in der Regel in Ergänzung zu einer Heizungsanlage eingesetzt. In der Verknüpfung beider Anlagensysteme besteht nach wie vor ein großes Optimierungspotenzial. Das einfache Prinzip "Viel bringt viel!" greift - wie die Praxis zeigt - in diesem Fall nicht, dazu ist das Zusammenwirken der Anlagenteile zu komplex. Hier gilt es, die unterschiedlichen Lösungen der Anbieter ingenieurmäßig zu vergleichen, indem Stärken und Schwächen wie Speichernutzungsgrad, Zapfrate und schließlich eingesparte Jahresbrennstoffmenge in Relation zu den Investitionskosten bewertet werden.

Wärmepumpen oder Pelletkessel: Regenerative Heizsysteme mit unterschiedlichen Eigenschaften

Während bei Holz als Brennstoff örtliche Emissionen im Zuge der Feinstaubbetrachtung besonders zu beachten sind, stehen bei Wärmepumpen Fragen der Energieeffizienz und der technischen Machbarkeit in Verbindung mit unterschiedlichen Heizsystemtemperaturen im Vordergrund. Gerade bei der Modernisierung von Bestandsgebäuden lohnt es sich, die Gegebenheiten mit ihren jeweiligen Anforderungen im Einzelfall genau zu analysieren. Soll z. B. nur der Wärmeerzeuger, nicht aber die Heizkörper erneuert werden, gehören der Wärmeschutzstandard des Gebäudes neben den Vorlauftemperaturen des Heizsystems zu den kritischen Punkten der Entscheidungsfindung und Planung.

Novelle der Heizkostenverordnung

Die Novelle der Heizkostenverordnung ist am 1.Januar 2009 in Kraft getreten. Stärker als bisher kann der Verbraucher durch sein Verbrauchsverhalten über die novellierte Heizkostenverordnung zukünftig seine Heizkostenrechnung beeinflussen.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Das zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz schafft die Voraussetzungen dafür, dass die kombinierte Nutzung von Strom und Wärme weiter ausgebaut wird. Ob in großen Kraftwerken oder Ein- und Zweifamilienhäusern, Kraft-Wärme-Kopplung soll als Schlüsseltechnologie dazu beitragen, dort wo Strom produziert wird, entstehende Abwärme bestmöglich zu nutzen.

Mehr Geld für Energieberatungen

Für Energieberatungen wurden die Fördermittel des Bundesministeriums im Bundeshaushalt 2009 auf 15 Mio. Euro aufgestockt. Damit sollen durch Erweiterung der Förderung um Stromberatung und Thermografiegutachten bestehende Programme stärker gefördert werden:

  • die Energieberatung der Verbraucherzentralen,
  • die "Vor-Ort-Beratung in Wohngebäuden" und
  • die Energieberatung in kleinen und mittleren Unternehmen.

EnEV 2009 und Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2009)

Mit dem EnEG kann die Bundesregierung Verordnungen zum Energieeinsparen in Gebäuden erlassen. Es wird voraussichtlich im Frühjahr 2009 in Kraft treten. Damit wird die Bundesregierung eine verschärfte EnEV 2009 verordnen. Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) bleibt so lange gültig, bis die novellierte EnEV 2009 in Kraft tritt. Diese soll den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent senken. Der Termin für das In-Kraft-Treten liegt voraussichtlich im Herbst 2009 - siehe auch "Energieausweis aktuell" und Energieausweis online ausstellen.

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