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Stichtag 1.1.2009: Wichtige Änderungen für Architekten und Ingenieure

(4.1.2009) Architekten und Beratende Ingenieure tun gut daran, sich mit den Neuregelungen zu befassen, die sich seit dem 1. Januar 2009 auf ihre Berufsausübung auswirken. Darauf weist der "Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten" hin und bietet einen kostenlosen Sonderdruck zum Online-Download an. An erster Stelle zu nennen sind hier das ...

  • Forderungssicherungsgesetz,
  • das Erneuerbare Energien Wärme Gesetz (EEWärmeG),
  • die neuen Regeln für Architekten- und Ingenieurwettbewerbe (RPW),
  • die Ausweitung der Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen sowie
  • die Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer, die bei Büroübergaben innerhalb der Familie beachtet werden muss.

1. Das Forderungssicherungsgesetz

Die Bauwirtschaft besser vor Zahlungsausfällen zu schützen. Dieses Ziel verfolgt das Forderungssicherungsgesetz, das zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist. Das Gesetz betrifft Architekten und Beratende Ingenieure einerseits in ihrer Eigenschaft als Berater des Auftraggebers (in den Leistungsphasen 6 bis 8). Es hat - andererseits - aber auch Auswirkungen auf die eigene Forderungssicherung und -durchsetzung von Planern am Bau.

Die wichtigsten Änderungen sind eine Erweiterung des Anspruchs auf Abschlagszahlungen des Auftraggebers, größere Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers, neue Regeln zur Sicherheitsleistung nach §648a BGB, zur Abrechnung von gekündigten Verträgen (ganz wichtig) sowie zur Privilegierung der VOB/B - siehe auch Beitrag "Forderungssicherungsgesetz: Was Architekten und Ingenieure dazu wissen müssen" vom 9.11.2008.

2. Das Erneuerbare Energien-Wärmegesetz

Den Anteil erneuerbarer Energien am Wärmebedarf in Deutschland deutlich erhöhen. Dieses Ziel verfolgt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das ab 1. Januar 2009 gilt und von jedem Architektur- oder Ingenieurbüro bei der Planung von Wohn- und Betriebsgebäuden beachtet werden muss. Das neue EEWärmeG zielt - als Teil des Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung - auf das Potenzial im Baubereich. Es hat das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme (Raum-, Kühl- und Prozesswärme sowie Warmwasser) in Gebäuden bis zum Jahr 2020 von 6 auf 14 Prozent zu steigern.


Grafik aus dem Beitrag "Pflicht ab 2009: Wärme aus Erneuerbaren Energien" vom 8.6.2008

Wer ab 2009 einen Bauantrag stellt oder eine Bauanzeige erstattet, muss deshalb auch die Anforderungen des EEWärmeG erfüllen. Das heißt: Er muss bei der Heizung neu geplanter Wohn- und Nichtwohngebäude teilweise auf erneuerbare Energien zurückgreifen oder Ersatzmaßnahmen durchführen. Architekten, die ihre Beratungspflichten aus Unkenntnis nicht erfüllen, drohen empfindliche Schadenersatzansprüche der Bauherren - siehe auch Beitrag "Pflicht ab 2009: Wärme aus Erneuerbaren Energien" vom 8.6.2008.

3. Neue Regeln für Architekten- und Ingenieurwettbewerbe

Ab dem 1. Januar 2009 gelten für Architekten- und Ingenieurwettbewerbe im Rahmen des Bundes und der Länder neue Regeln. Die neuen "Richtlinien für Planungswettbewerbe" (RPW) ersetzen die bisher geltenden "Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe" (GRW) und die in einigen Ländern geltenden Richtlinien für Architektenwettbewerbe (RAW). Ziel der RPW: Wettbewerbe sollen attraktiver werden, vor allem für private Bauherren und die teilnehmenden Planer - siehe auch Beitrag "Neue Regelungen für Architekten- und Ingenieurwettbewerbe" vom 24.9.2008.

4. Ausstellung von Energieausweisen: Kreis wird erweitert

Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben bekanntlich das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Für Neubauten ist der Energieausweis (Energiebedarfsausweis nach EnEV) schon seit 2002 verpflichtend. Für bestehende Gebäude oder Wohnungen ist der Energieausweis schrittweise ab dem 1. Juli 2008 zur Pflicht geworden, aber erst dann, wenn sie neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Bisher musste ein Energieausweis nur vorgelegt werden bei Wohngebäuden mit Baujahr bis einschließlich 1965.

Neu: Ab dem 1. Januar 2009 gilt die Verpflichtung zum Energieausweis auch für alle übrigen (jüngeren) Wohngebäude. Zum 1. Juli 2009 wird der Energieausweis dann auch für alle Nicht-Wohngebäude Pflicht - siehe auch "Energieausweis aktuell" und Energieausweis online ausstellen.

Service des "Wirtschaftsdienst": Kostenlosen Sonderdruck abrufen

Um sich auf die Neuregelungen optimal einstellen zu können, macht der "Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten" Architekten und Ingenieuren ein exklusives Angebot: Interessenten, die beim Verlag online bis zum 31. März ein kostenloses Probeexemplar des "Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten" anfordern, können zusätzlich online kostenlos eine pdf-Datei mit einem 15-seitigen Sonderdruck mit allen wichtigen Neuerungen zum 1.1.2009 abrufen.

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