Baulinks -> Redaktion  || < älter 2008/2082 jünger > >>|  

Neue Basis für Bauverträge ab 1. Jänner 2009 in Österreich

(21.12.2008) Ab 1. Januar 2009 gelten neue allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen: Neuausgabe der ÖNORM B 2110. Für Partnerschaftsmodelle bei Großprojekten gilt die neue ÖNORM B 2118.

Für die vertragliche Abwicklung von Bauleistungen ist die ÖNORM B 2110 die Grundlage schlechthin. Gemeinsam mit anderen, im Vertrag anzuführenden Normen (z.B. ÖNORMen technischen Inhalts und Werkvertragsnormen der Serie ÖNORM B 22xx und H 22xx) soll sie die gleich bleibenden eindeutigen Vereinbarungen von modernen Bauverträgen regeln. Damit kann eine vollständige Beschreibung und eindeutige Festlegung von Bauleistungen erzielt werden.

Ab 1. Januar 2009 liegt die ÖNORM B 2110 in aktualisierter Neuausgabe vor. Diese ersetzt nicht nur die Ausgabe vom 1. März 2002, sondern auch die ÖNORM B 2117 (Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen an Verkehrswegen sowie für den damit im Zusammenhang stehenden Landschaftsbau) und die ON-Regel ONR 22117 (Verfahrensanleitung für Mehr- oder Minderkostenforderungen im Zusammenhang mit dem Baugrund), die sinngemäß eingearbeitet wurden.

Beibehalten wurden die Verteilung von Rechten und Pflichten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ebenso wie die meisten Begriffe. Wie Experten, die an der Entwicklung der Neufassung mitgearbeitet haben, betonen, erfolgten die notwendigen Eingriffe so behutsam wie möglich.

Partnerschaftsmodell

Gleichzeitig mit der Neuausgabe der ÖNORM B 2110 erscheint auch die ÖNORM B 2118. Sie enthält analog die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen unter Anwendung des Partnerschaftsmodells, insbesondere bei Großprojekten. Damit soll sie wesentlich zu einem reibungslosen Ablauf des Baugeschehens beitragen, etwa durch Partnerschaftssitzungen bzw. Bauvertragsbesprechungen, um Streitigkeiten über den Bauvertrag zu vermeiden und zu einvernehmlichen Regelungen bei Problemen zu kommen.

Die wichtigsten Neuerungen der ÖNORM B 2110 im Überblick:

  • Der umfangreiche Abschnitt 5 "Vertragsbestimmungen" der Ausgabe 2002 mit 49 Untergliederungen wurde nach Sachthemen in neue Abschnitte gegliedert:
    1. "Vertrag",
    2. "Leistung, Baudurchführung",
    3. "Leistungsabweichung und ihre Folgen",
    4. "Rechnungslegung, Zahlung, Sicherstellungen",
    5. "Benützung von Teilen der Leistung vor Übernahme",
    6. "Übernahme",
    7. "Schlussfeststellung" sowie
    8. "Haftungsbestimmungen".
  • Die Normenverweise wurden aktualisiert.
  • Zahlreiche Bestimmungen wurden - zur leichteren und praxisorientierten Lesbarkeit - an einen "besseren Ort" transferiert.
  • Gänzlich neu gestaltet ist nun der Abschnitt 7 "Leistungsabweichung und ihre Folgen". Die Ursachen von Leistungsabweichungen sind den Sphären (Risikobereichen) der jeweiligen Vertragspartner zugeordnet.
  • Sprachliche Unklarheiten in der Ausgabe 2002 wurden bereinigt und gleichzeitig neue Erkenntnisse auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft und aus der Bau(betriebs)wirtschaftslehre berücksichtigt

Umstieg auf die neue Version

Um die Umstellung auf die neue ÖNORM B 2110 zu erleichtern, bieten das Österreichische Normungsinstitut und die Austrian Standards plus GmbH, ein Unternehmen des Normungsinstituts, Informations- und Weiterbildungsmöglichkeiten an: on-norm.at/publish/bauvertrag_doku.html.

siehe auch für weitere Informationen:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH