Neue Basis für Bauverträge ab 1. Jänner 2009 in Österreich
(21.12.2008) Ab 1. Januar 2009 gelten neue allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen: Neuausgabe der ÖNORM B 2110. Für Partnerschaftsmodelle bei Großprojekten gilt die neue ÖNORM B 2118.
Für die vertragliche Abwicklung von Bauleistungen ist die ÖNORM B 2110 die Grundlage schlechthin. Gemeinsam mit anderen, im Vertrag anzuführenden Normen (z.B. ÖNORMen technischen Inhalts und Werkvertragsnormen der Serie ÖNORM B 22xx und H 22xx) soll sie die gleich bleibenden eindeutigen Vereinbarungen von modernen Bauverträgen regeln. Damit kann eine vollständige Beschreibung und eindeutige Festlegung von Bauleistungen erzielt werden.
Ab 1. Januar 2009 liegt die ÖNORM B 2110 in aktualisierter Neuausgabe vor. Diese ersetzt nicht nur die Ausgabe vom 1. März 2002, sondern auch die ÖNORM B 2117 (Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen an Verkehrswegen sowie für den damit im Zusammenhang stehenden Landschaftsbau) und die ON-Regel ONR 22117 (Verfahrensanleitung für Mehr- oder Minderkostenforderungen im Zusammenhang mit dem Baugrund), die sinngemäß eingearbeitet wurden.
Beibehalten wurden die Verteilung von Rechten und Pflichten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ebenso wie die meisten Begriffe. Wie Experten, die an der Entwicklung der Neufassung mitgearbeitet haben, betonen, erfolgten die notwendigen Eingriffe so behutsam wie möglich.
Partnerschaftsmodell
Gleichzeitig mit der Neuausgabe der ÖNORM B 2110 erscheint auch die ÖNORM B 2118. Sie enthält analog die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen unter Anwendung des Partnerschaftsmodells, insbesondere bei Großprojekten. Damit soll sie wesentlich zu einem reibungslosen Ablauf des Baugeschehens beitragen, etwa durch Partnerschaftssitzungen bzw. Bauvertragsbesprechungen, um Streitigkeiten über den Bauvertrag zu vermeiden und zu einvernehmlichen Regelungen bei Problemen zu kommen.
Die wichtigsten Neuerungen der ÖNORM B 2110 im Überblick:
- Der umfangreiche Abschnitt 5 "Vertragsbestimmungen" der Ausgabe 2002 mit
49 Untergliederungen wurde nach Sachthemen in neue Abschnitte gegliedert:
- "Vertrag",
- "Leistung, Baudurchführung",
- "Leistungsabweichung und ihre Folgen",
- "Rechnungslegung, Zahlung, Sicherstellungen",
- "Benützung von Teilen der Leistung vor Übernahme",
- "Übernahme",
- "Schlussfeststellung" sowie
- "Haftungsbestimmungen".
- Die Normenverweise wurden aktualisiert.
- Zahlreiche Bestimmungen wurden - zur leichteren und praxisorientierten Lesbarkeit - an einen "besseren Ort" transferiert.
- Gänzlich neu gestaltet ist nun der Abschnitt 7 "Leistungsabweichung und ihre Folgen". Die Ursachen von Leistungsabweichungen sind den Sphären (Risikobereichen) der jeweiligen Vertragspartner zugeordnet.
- Sprachliche Unklarheiten in der Ausgabe 2002 wurden bereinigt und gleichzeitig neue Erkenntnisse auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft und aus der Bau(betriebs)wirtschaftslehre berücksichtigt
Umstieg auf die neue Version
Um die Umstellung auf die neue ÖNORM B 2110 zu erleichtern, bieten das Österreichische Normungsinstitut und die Austrian Standards plus GmbH, ein Unternehmen des Normungsinstituts, Informations- und Weiterbildungsmöglichkeiten an: on-norm.at/publish/bauvertrag_doku.html.
siehe auch für weitere Informationen:
- Kostenlose Fachinformationen zum Download
- ON Österreichisches Normungsinstitut
- Austrian Standards plus GmbH
- Auch beim gekündigten Bauvertrag Abnahme durchführen! (29.7.2012)
- VPB-Gutscheine: Bautechnische Vertragsdurchsicht für private Bauherren (28.3.2010)
- Überarbeitete Bauvertragsmuster von Haus & Grund und ZDB (31.1.2010)
- Baustopps bremsen Auslandsgeschäft (30.8.2009)
- >Verbraucherzentrale BW: „Baufirmen übervorteilen Häuslebauer“ (12.7.2009)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- VBI-Kalkulationstool für Auslandsprojekte (21.12.2008)
- VPB: Beim Hausbau (in Deutschland) ab 2009 neue Verordnungen beachten (14.12.2008)
- Haus & Grund und ZDB bieten kostenlose Vertragsmuster für Bauverträge (31.8.2008)
- Neue LBS-Informationen mit Tipps und Checkliste (15.6.2008)
- BGH stärkt Rechte der Auftraggeber von Bauleistungen (18.5.2008)
- ARGE Baurecht warnt: Nicht voreilig auf Mängelbeseitigung pochen (18.5.2008)
- VPB rät: Bauprojekte sorgfältiger vorbereiten (23.3.2008)
- Bauen mit Bauträgern: Trotz Festpreis drohen häufig satte Zusatzkosten (3.2.2008)
- Warum Planer Baurechtler brauchen ... (2.3.2008)
- SOBau - Werkzeug (incl. Musterverhandlung auf DVD) zur Schlichtung von Baustreitigkeiten (16.9.2007)
- Die häufigsten Fehler bei der Bauabnahme (2.7.2006)
- "Rechtsgrundlage bei vier von fünf Bauverträgen rechtswidrig" (11.12.2005)
- "ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen vom VPB (24.10.2005)
siehe zudem:
- Baurecht, Baugesetze und Urteile auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Bauen, Baurecht, VOB bei Amazon
- Fördermittel der Städte, Landkreise, Gemeinden, Energieversorger, Bundesländer und des Bundes