Wohnungsbauprämie künftig zweckgebunden
(14.12.2008) Bausparverträge gehören zu den beliebtesten Vorsorgeprodukten. Sicherheit, Flexibilität und die staatlichen Fördermöglichkeiten überzeugen jedes Jahr Millionen von Bundesbürgern. Bisher konnten Bausparer nach einer siebenjährigen Sperrfrist ihr Guthaben samt Staatszuschüssen frei verwenden - ob für ein neues Auto, den nächsten Urlaub oder die eigenen vier Wände. Doch ab 2009 tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft und setzt der großen Freiheit ein Ende.
"Künftig erhalten Bausparer die Wohnungsbauprämie nur noch ausbezahlt, wenn sie zweckgebunden verwendet wird. Das heißt, für wohnwirtschaftliche Zwecke wie den Kauf oder die Renovierung der eigenen Immobilie beispielsweise. Wer den ausbezahlten Bausparvertrag anderweitig verwendet, muss auf die Wohnungsbauprämie gänzlich verzichten. Nur unter 25-jährige bleiben von dieser Regelung verschont", so AWD-Bausparexpertin Birgit Novy.
Mit der Wohnungsbauprämie unterstützt Vater Staat die private Vermögensbildung durch Bausparen. 8,8 Prozent auf Sparleistungen von maximal 512 Euro erhalten Alleinstehende und Verheiratete freuen sich über die Prämie aus bis zu 1.024 Euro. Bei Eheleuten sind das maximal 90,11 Euro Prämie jährlich und nach der siebenjährigen Sperrfrist stolze 630,77 Euro, die bislang frei verfügbar waren. Der Erhalt der Wohnungsbauprämie ist an Einkommensgrenzen gekoppelt.
Prämienbegünstigt sind Singles und Ehepaare, die die Höchstgrenzen beim zu versteuernden Einkommen von 25.600 Euro beziehungsweise 51.200 Euro nicht überschreiten. Das Bruttoeinkommen kann demnach, abhängig von Freibeträgen, auch höher liegen.
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