Schornsteinfeger wollen/müssen ihr Leistungsangebot erweitern
(31.10.2008) Das neue Schornsteinfegergesetz soll im Dezember 2008 in Kraft treten. Im Hinblick auf den bevorstehenden freien Wettbewerb wird den Schornsteinfegern allerdings eine Übergangsfrist bis 2013 eingeräumt. In diesen vier Jahren sollen sich die Betriebe Zusatzqualifikationen aneignen, um sich dem Wettbewerb mit dem SHK-Handwerk zu stellen. Mögliche Zukunftsfelder für das Schornsteinfeger-Handwerk liegen nach Ansicht des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) ...
- in der energetischen Beratung,
- dem hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen (siehe dazu auch Beitrag "Heizungssanierung: Hydraulischer Abgleich als Fördervoraussetzung" vom 2.5.2007)
- der Brandschutz,
- der Inspektion von Heizungsanlagen,
- der Bauberatung,
- der Projektierung von Abgasanlagen,
- der Reinigung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen,
- der Prüfung und Reinigung von Lüftungsanlagen,
- der Installation und Wartung von Feuerlöschern, Rauchmeldern und Rußpartikelfiltern oder
- der Analyse bei Schimmelpilzbefall.
Was viele Haus- und Wohnungsbesitzer wohl noch nicht wissen: Mit dem neuen Gesetz werden sie deutlich stärker in die Verantwortung und Haftung genommen. Sie müssen ab 2013 selber dafür sorgen, dass gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen der Brandschutzvorschriften sowie Umweltschutzmessungen an ihren Anlagen vorgenommen werden.
Aufgrund dieser Änderungen wird sich bei den Eigentümern ein erhöhter Beratungsbedarf ergeben. Denn nach altem Gesetz besucht der Schornsteinfeger jeden Haushalt in seinem Kehrbezirk automatisch mindestens einmal im Jahr. Künftig wird lediglich die Feuerstättenschau noch regelmäßig - zwei Mal in sieben Jahren - vom Inhaber des Kehrbezirkes durchgeführt. In Zukunft erhalten die Anlagenbetreiber im Rahmen dieser Feuerstättenschau einen so genannten Feuerstättenbescheid auf Basis der Bundes- Kehr- und Überprüfungsordnung und des Bundesimmissionsschutzgesetzes. In diesem Bescheid informiert der Schornsteinfeger, welche Arbeiten in welchem Zeitraum durchgeführt werden müssen.
ZIV-Präsident Hans-Günther Beyerstedt sieht (naturgemäß) diese neue Regelung kritisch: "Ich befürchte, dass die Mängel an Feuerstätten zunehmen werden. Der Schornsteinfeger wird aber weiterhin als kompetenter Sicherheitsexperte für den Bürger zuständig sein."
siehe auch für weitere Informationen:
- Verbändevereinbarung zwischen Schornsteinfegern und ZVSHK (27.12.2009)
- Ofenregelung für Heizkomfort und gegen Schadstoffausstoß (24.2.2009)
- Schiedels opimierte Sturmsicherung für Schornsteine (29.12.2008)
- Zoff: Offener Brief des ZVSHK an ZIV (31.10.2008)
- Wärmepumpenverband widerspricht der Initiative Pro Schornstein (31.10.2008)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen
- Zoff? Offener Brief des ZVSHK an den ZIV (31.10.2008)
- Wärmepumpenverband widerspricht der Initiative Pro Schornstein (31.10.2008)
- Ofenregelung ermöglicht sicheren Betrieb von Kamin- und Kachelöfen (31.10.2008)
- Eine Frage des Schornsteins: Kinder haften für ihre Eltern (18.7.2008)
- VdZ: "Abgasmessung deckt Einsparpotenziale nicht auf"" (15.7.2008)
- Schornsteinfegerwesen neu geregelt (29.6.2008)
- "Änderungen des Schornsteinfegergesetzes nicht verfassungskonform" (4.6.2008)
- Neuer Brennwert-Schornstein im Altbau-tauglichen Leichtformat (4.6.2008)
- Mineralölwirtschaft bezuschusst "Heizungs-Check" von Ölheizungen (3.6.2007)
- (Sanierungs-)Abgassystem aus Kunststoff für Brennwerttechnik (25.10.2007)
- Zulassung erteilt: Abgas-Wanddurchführung im Trockenbau (4.10.2007)
- Nicht ohne Verbrennungsluftklappe in EnEV-Zeiten! (21.8.2007)
- ZIV: Altbestand bei Zentralheizungen immer noch zu hoch (23.6.2007)
- Heizungsmodernisierung tut Not: Viele Verschwender noch im Betrieb (18.3.2007)
- Aus dem Gruselkabinett für Abgasanlagen ... (1.2.2007)
- Keine Zicken beim Kaminkehrer (1.10.2003)
siehe zudem:
- Schornstein, Heizung, Holzpelletsheizung, Brandschutz, RWA-Anlagen und Verbände auf Baulinks
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