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Mangelnde Zahlungsmoral gefährdet Bauträger und Hausbauunternehmen

(29.6.2008) Die Pläne der Bundesregierung zur Verbesserung der Zahlungsmoral mittels eines Forderungssicherungsgesetzes gehen laut dem Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) in die falsche Richtung. "Die berechtigten Interessen der Bauträger und Hausbauunternehmen werden völlig ausgeblendet", so BFW-Präsident Walter Rasch anlässlich der Verabschiedung des Forderungssicherungsgesetzes im Bundestag am 26. Juni 2008. Der Verband warnt davor, die Absicherung von Hauskäufern gegenüber Bauträgern weiter voranzutreiben. "Schon jetzt haben viele Bauträger massive Liquiditätsprobleme, weil immer mehr Endkunden unberechtigt Zahlungen verweigern", sagte der BFW-Präsident.


"Die Gesetzesvorschläge vernachlässigen die äußert schwierige Lage, in denen sich Bauträger und Hausbauunternehmen zwischen den meist privaten Enderwerbern und den ausführenden Gewerken befinden", so Rasch weiter. Besonders gravierend würde sich die Einführung einer zusätzlichen Vertragserfüllungssicherheit auswirken, da diese nicht nur erhebliche Kosten verursachen, sondern auch die Kreditlinie der Unternehmen in voller Höhe belasten würde. Bereits jetzt seien Bauträger mit immensen, völlig ausreichenden, Bürgschaftsverlangen konfrontiert. Mehr sei vor dem Hintergrund von Basel II nicht zu verkraften.

"Neun von zehn Hauskäufern behalten im Endstadium der Bauausführung die letzten beiden Raten - insgesamt 8 Prozent der Bausumme - mit der Begründung ein, dass Mängel vorliegen", so Rasch. Allerdings würden sich lediglich etwa 20 Prozent der Rügen nach drei bis vier Jahren Prozessdauer als begründet erweisen. Um das Verfahren abzukürzen, komme es häufig zu einem Vergleich, bei dem der Bauträger am Ende schlechter dasteht als ursprünglich vereinbart. Durch die lang dauernden gerichtlichen Verfahren und die Vielzahl der Fälle gerate der Bauträger oftmals in gravierende Zahlungsschwierigkeiten.

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