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BMU informiert über geplante Neuregelungen für häusliche Feuerstätten

(11.10.2007; Download-Links zuletzt am 7.8.2015 korrigiert!) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat auf seiner Homepage eine neue FAQ-Seite eingerichtet. Dort sind Fragen und Antworten zur Novelle der ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) in einem Katalog zusammengestellt, der sich an Fachleute und interessierte Verbraucher richtet. Die inzwischen 13-seitige PDF-Datei gibt Auskunft zu den geplanten Regelungen und Maßnahmen, die moderne und traditionelle Feuerstätten gleichermaßen betreffen.


Wie gefährlich ist Feinstaub? Welches Holz darf verbrannt werden? Müssen vorhandene Kaminöfen und Kachelöfen ausgetauscht werden? Für welche Geräte gibt es einen Bestandsschutz? Und welche Anforderungen sind einzuhalten? Die Antworten zu diesen und anderen Fragen werden durch Tabellen zu Emissionsgrenzwerten und zugelassenen Brennstoffen ergänzt.

Stehen Klimaschutz und Immissionsschutz im Widerspruch?

"Klimaschutz und Immissionsschutz müssen kein Widerspruch sein", so Dipl.-Ing. Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI-Verbandes zu einer aktuell in der Öffentlichkeit breit diskutierten Frage. "Vor allem dann nicht, wenn die Feuerungsanlagen technisch einwandfrei funktionieren, geeignete Brennmaterialien verwendet und die Feuerstätten richtig bedient werden. Wie das genau geht, erfährt man in der 'Kleinen Heizfibel', die kostenlos bei unserer Geschäftsstelle angefordert werden kann und auf unseren Internetseiten im PDF-Format zum Download zur Verfügung steht."

Die Arbeiten an der Neufassung der 1. BImSchV befinden sich derzeit im Stadium eines Referentenentwurfs, den das Bundeskabinett beschließen muss und der danach Bundestag und Bundesrat zu passieren hat.

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