EU verschärft Regeln für Vergabe öffentlicher Aufträge
(23.6.2007) Als „Abschlusserfolg für die deutsche Ratspräsidentschaft“ hat der Bundeswirtschaftsminister Michael Glos die Verabschiedung von neuen Vergaberegeln für öffentliche Aufträge durch das Europäische Parlament am 21. Juni begrüßt: Mit den Rechtsmittelrichtlinien würden die Fairnessregeln für öffentliche Aufträge „bissfest“. Das nütze der deutschen Wirtschaft und dem Steuerzahler.
Aktuell kaufen die EU-Mitgliedsstaaten jährlich Waren und Dienstleistungen im Wert von ca. 260 Mrd. Euro ein. Bislang blieben hierbei Verstöße gegen die EU-Regeln oftmals ohne Folgen. Künftig muss ein Auftraggeber nach der Auswahl eines Bieters aber die Mitbewerber über seine Entscheidung unterrichten und eine Wartefrist einhalten. Diese kann ein Konkurrent dazu nutzen, Rechtsmittel einzulegen. Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch, so darf der Vertrag nicht geschlossen werden. So wird die Schaffung von vollendeten Tatsachen verhindert. ... Aber es geht auch Zeit ins Land!
Werden Verträge sorgar ganz ohne Ausschreibung abgeschlossen, sind diese von Anfang an unwirksam. Gleiches gilt für Verstöße gegen das Vergaberecht, die einen Bieter möglicherweise um die Chance für einen Auftrag gebracht haben. „Damit erhalten übergangene Bieter eine zweite Chance und sind nicht nur auf Schadensersatz verwiesen“, verspricht Minister Glos. Gewinner der neuen Regel sollen die Steuerzahler sein: „Vetternwirtschaft bei der Vergabe öffentlicher Aufträge können die Konkurrenten jetzt wirksam entgegentreten“, erwartet Glos.
„Der bessere Rechtsschutz nütze im europäischen Binnenmarkt vor allem der deutschen Industrie, die bei den Bewerbung um öffentliche Aufträge im EU-Ausland oft das Nachsehen habe. Künftig haben deutsche Unternehmen im Ausland die gleichen Wettbewerbsbedingungen wie ausländische Unternehmen in Deutschland“, fasster der Bundeswirtschaftsminister zusammen.
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siehe zudem:
- Bauunternehmen und Herstellerverbände auf Baulinks