Interhyp erweitert Vorfälligkeitsschutz: Absicherung jetzt auch bei Scheidung
(17.6.2007) In Deutschland lassen sich jährlich rund 200.000 Paare scheiden. Dadurch ergeben sich oftmals massive Auseinandersetzungen über das ehemals gemeinsame Eigentum - insbesondere dann, wenn eine gemeinsame Immobilie existiert. Ihr Verkauf ist häufig die einzige Lösung. Damit es in einer solchen Situation nicht auch noch zu Strafzahlungen an die finanzierende Bank wegen der vorzeitigen Darlehensrückführung kommt, hat Interhyp den Vorfälligkeitsschutz auf Scheidungen ausgeweitet: Wer sein Darlehen gegen eine Einmalgebühr von 500 Euro mit diesem Schutz ausstattet, muss im Fall der Fälle keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, die gerne mal in die Tausende gehen kann.
Fürs Hintergrundwissen: Wenn ein Eigenheim verkauft und der Kredit vorzeitig zurückgeführt werden muss, verlangen Kreditinstitute in der Regel Strafzahlung - die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung. Durch einen Vorfälligkeitsschutz kann man diese Kosten für klar definierte Fälle ausschließen. Bisher galten nur Tod, Arbeitslosigkeit und Erwerbsunfähigkeit als Härtefälle. Ab sofort kann der Schutz eben auch bei einer Scheidung greifen.
Übrigens: Die Absicherung für den Fall eines berufsbedingten Umzugs kostet ebenfalls 500 Euro. Beide Varianten lassen sich kombinieren.
siehe auch für weitere Informationen:
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Interhyp AG Baufinanzierung
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.6.2007 wiedergibt - siehe deshalb ggf. Baugeld aktuell - Rechenmodelle für die Baukostenberechnung
- Fördermittel der Städte, Landkreise, Gemeinden, Energieversorger, Bundesländer und des Bundes
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