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Kleinkläranlagen mit differenzierter Zulassung sparen laufende Kosten

(30.5.2007) Der bayerische Entwässerungsspezialist KESSEL hat jetzt die Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) für die Kleinkläranlage Inno-Clean erhalten. Das Prüfzeichen bestätigt, dass die KESSEL-Kleinkläranlagen in ihrer Reinigungsleistung der Europäischen Norm EN 12566-3 entsprechen. Die Produkte sind somit für den Einsatz in Haushalten mit 4 bis 50 Bewohnern zugelassen. Gleichzeitig wurde damit die CE-Zulassung für elektronische Geräte erfüllt.


Um den Anwendern Kostenvorteile bei Wartung und Betrieb zu verschaffen, hat KESSEL die Zulassung für die Reinigungsklassen C, N, D und D + P einzeln beantragt und erhalten. Die Reinigungsklassen legen die jeweiligen Mindestanforderungen für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer fest. Bisher war es in der Praxis üblich, Produkte mit einer hohen Reinigungsklasse - in der Regel mit der Stufe D - einzubauen, um damit niedrige Grenzwerte zu erreichen ... häufig geringer als von den Kommunen gefordert. Der Grund: Oftmals lag keine separate Zulassung für die Zwischenstufe N bzw. die Grundstufe C vor. Für den Einleiter bedeutet(e) das jedoch höhere Wartungskosten, die jedes Jahr anfallen - schließlich werden bei höheren Reinigungsklassen auch Parameter geprüft, die die Vorschriften der Gemeinden gar nicht verlangen.

Sollten sich die Anforderungen in der Zukunft verschärfen, kann der Betreiber die Anlage einfach auf die höhere Reinigungsklasse nachrüsten lassen. In der Regel genügt dafür ein Software-Update. Somit ist sichergestellt, dass der Einleiter nur für das bezahlt, was das Gesetz auch fordert. Dadurch lassen sich laufende Ausgaben, die den Großteil der Gesamtkosten verursachen, deutlich senken: "Bis zu 120 Euro im Jahr kann der Betreiber einer Kleinkläranlage sparen", so KESSEL-Produktmanager Jürgen Mültner. Die Anlagen benötigen darüber hinaus überraschend wenig Energie zum Betrieb. Diesen geringen Stromverbrauch - bei ständiger Bewohnung rund 146 KWh pro Jahr für eine Vier-Personen-Anlage vom Typ EW 4 - hat das DIBt jetzt in seiner Zulassung bestätigt.

20 Jahre Gewährleistung auf Materialschäden

Die monolithische Bauweise und die hohe Wandstärke der Behälter lassen dauerhafte Dichtheit gegen austretendes Schmutzwasser erwarten. Für fäkalienhaltige Abwässer eignet sich der verwendete Werkstoff PE-HD nahezu ideal, da dieser - anders als etwa Beton - gegen Korrosionen unempfindlich ist. Auf Materialschäden gibt KESSEL darum eine Gewährleistung von 20 Jahren.

Weitere Zulassungen beantragt

"KESSEL wird das Sortiment für Kleinkläranlagen weiter konsequent ausbauen", so Jürgen Mültner. So seien bereits jetzt beim DIBt weitere Zulassungen vor allem für die Reinigungsstufe D + H, also für Anlagen mit zusätzlicher Hygienisierung, beantragt.

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