Lieber nicht auffallen im geduldeten Schwarzbau
(10.12.2006) Vermutlich niemand kennt die Zahl der Schwarzbauten in Deutschland genau - aber es dürften viele Tausend sein. Manchmal gewähren Behörden solchen illegal errichteten Häusern, Anbauten, Garagen,..., wenn sie schon über eine lange Zeit bestehen, einen Vertrauensschutz - drücken also ein Auge zu. Wenn dem so ist, dann sollte man sich laut LBS-Infodienst davor hüten, an dem Schwarzbau irgendetwas zu verändern. Ansonst verliert man möglicherweise das Häuschen ganz. (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 8 A 10119/06)
Der Fall: Seit beinahe 40 Jahren nutzt eine pfälzische Familie ein Wochenendhaus mit Freisitz. Zwar gab es keine behördliche Genehmigung dafür, aber nach so langer Zeit dachte niemand daran, gegen den Bau rechtlich vorzugehen. Das änderte sich, als die Betroffenen ihr Objekt „verschönerten“, indem sie den Freisitz mit Spanplatten und Dachpappe neu eindeckten und ihn durch Glas- und Kunststoffelemente nach außen abschlossen. Die zuständige Aufsichtsbehörde bekam davon Wind und verfügte den Komplettabriss. Die bisher gewährte Amnestie entfalle wegen der Umbauten, hieß es.
Das Urteil: Die Familie verlor tatsächlich ihren lieb gewonnenen Wochenendsitz. Durch den „keineswegs geringfügigen“ Umbau seien Erscheinungsbild und Funktion des Gesamtbaus nachhaltig verändert worden. Es sei also gleichsam ein „neuer“ Schwarzbau entstanden, gegen den die Behörde zu Recht vorgehen konnte. Der bisher geltende Vertrauensschutz sei entfallen.
siehe auch für weitere Informationen:
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- Bau-, Immobilien- und Mietrechts-Themen / -Urteile
siehe zudem:
- Literatur / Bücher zu den Themen Baurecht, Mietrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht bei Amazon
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