Urteil: Neue Wasseruhr darf WC-Benutzung nicht stören
(5.1.2006) Manche erleben ihre ungestörtesten Momente auf dem Örtchen, das gerne auch als „das stille“ bezeichnet wird. Für einen Hamburger Bürger war es dann aber damit vorbei, als sein Vermieter eine neue Wasseruhr hatte einbauen lassen: Dieses Messgerät war so groß und so ungeschickt angebracht, dass man von dem Moment an das WC kaum noch ohne größere Verrenkungen benutzen konnte.
Damit war der Mieter nachvollziehbarer Weise nicht einverstanden. Er bestand vor Gericht darauf, das Ungetüm neben dem WC müsse beseitigt werden. So sah es nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern auch das Amtsgericht Hamburg und ordnete den Austausch der Wasseruhr an. Denn: Niemandem sei es zuzumuten, dass er auf dem stillen Örtchen Turnübungen vollziehen muss - auch nicht zu Gunsten korrekt gemessener Verbrauchsdaten.
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